Landesbürgschaften - Tätigkeit als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften, Verwaltung und Abwicklung künftiger Landesbürgschaften

Ausschreibung Noch 26 Tage

Landesbürgschaften - Tätigkeit als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften, Verwaltung und Abwicklung künftiger Landesbürgschaften

Vergabeunterlagen
Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Finanzen Düsseldorf
Veröffentlicht
03.11.2026
Frist
04.12.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Dienstleistung
VgV Verhandlungsverfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft unter anderem durch die Bereitstellung von Landesbürgschaften zur Besicherung von Krediten, insbesondere Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten, nach Maßgabe der "Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften des Landes Nordrhein-Westfalen für die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft". Die Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften übernommen und beziehen sich grundsätzlich auf ein Bürgschaftsobligo oberhalb von aktuell 2,0 Mio. EUR; ihre Höhe beträgt im Einzelfall bis zu maximal 80 % des Ausfalls. Die Anzahl der Bürgschaftsanträge ist im langjährigen Mittel rückläufig; eine verlässliche Prognose zu Anzahl und Volumen künftiger Anträge ist nicht möglich. In den Jahren 2023 bis 2025 wurden insgesamt 27 Landesbürgschaften mit einem Kreditvolumen von rund 233 Mio. EUR übernommen; im Jahr 2026 wurden bis zum 20.10.2026 bereits 11 Landesbürgschaften mit einem Kreditvolumen von rund 137 Mio. EUR bewilligt. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Tätigkeit als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2028 bis mindestens 2032 und maximal 2037 mit insbes. folgenden Aufgaben: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften sowie Verwaltung und Abwicklung künftiger Landesbürgschaften. Die Verwaltung und die Abwicklung von zum 31.12.2027 bereits existenten oder beantragten Landesbürgschaften erfolgt im Rahmen einer noch zu vereinbarenden Übergangsregelung mit dem bisherigen Mandatar, nach deren Ablauf die Begleitung dieser Bürgschaften durch den neuen Mandatar erfolgt.
Los 0001 - Landesbürgschaften - Tätigkeit als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften, Verwaltung und Abwicklung künftiger Landesbürgschaften
Gegenstand des Verfahrens ist die Auswahl eines Auftragnehmers, der künftig als Mandatar des Landes gem. Ziffer 6 der Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen bei den Landesbürgschaftsverfahren mitwirkt. Zu den vom Mandatar zu erbringenden Leistungen gehören insbesondere: I. Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften unter Berücksichtigung der EU-beihilferechtlichen Vorgaben und der Bürgschaftsrichtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung; II. Erstellung der Vorlage für die Beratung im Landesbürgschaftsausschuss einschließlich Abgabe eines Votums und Präsentation des Antrags im Bürgschaftsausschuss; III. Ausrichtung und Organisation der Sitzungen des Landesbürgschaftsausschusses in eigenen Räumen des Mandatars in Düsseldorf; IV. Begleitung der Bürgschaftsgewährung; V. Verwaltung der Landesbürgschaften; VI. Prüfung der Bürgschaftsausfälle und Schadensabwicklung. Der Mandatar hat die ihm als Beauftragter des Landes Nordrhein-Westfalen übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der berufsständischen Grundsätze wahrzunehmen; Weisungen des Landes sind bindend, soweit sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Berufsrecht verstoßen. Das Prüfungs- und Auskunftsrecht nach der Landeshaushaltsordnung NRW bleibt dem Ministerium der Finanzen und dem Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen vorbehalten. Die Leistungserbringung ist Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften i.S.d. § 37 Abs. 1 Satz 1 WiPrO vorbehalten. Ergänzend wird auf die im elektronischen Projektraum bereitgestellte Leistungsbeschreibung verwiesen.
75131000 75130000 79411100 79111000
01.01.2028 – 31.12.2032 DEA11 Dienstleistung max. 5x
Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Finanzen
Jägerhofstraße 6, 40479 Düsseldorf
+492114972-2585
Herr Dr. Martin Küssner und Frau Lea-Carina Pötz
koerp-oer-land Allgemeine öffentliche Verwaltung DEA11
+1 weitere Auftraggeber
Zuschlagskriterien
Preis 20 % Qualität 40 %
Eignungskriterien
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Korruption Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Bekanntmachung 2 Auftragsunterlagen 2 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Betrugsbekämpfung Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Zahlungsunfähigkeit Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. Teilnahme ist nicht vorbehalten. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Durchschnittliche jährliche Belegschaft Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Allgemeiner Jahresumsatz Eintragung in ein relevantes Berufsregister Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge Entrichtung von Steuern Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Nachweise im Einzelnen (26)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Betrugsbekämpfung
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB
Korruption
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB
Entrichtung von Steuern
vgl. § 123 Abs. 4 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
vgl. § 123 Abs. 4 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Zahlungsunfähigkeit
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV). Bezüglich der Nachforderung von im Teilnahmeantrag oder im (endgültigen) Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV.
Allgemeiner Jahresumsatz
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsbogens seinen in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten Netto-Gesamtumsatz, getrennt nach Jahren, anzugeben.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsbogens eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 5 000 000 EUR je Schadensfall, dreifach maximiert je Versicherungsjahr, oder eine Eigenerklärung, einen entsprechenden Versicherungsschutz im Auftragsfall sicherzustellen, abzugeben.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsbogens die aktuelle Anzahl der Mitarbeitenden, gegliedert nach Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfern und sonstigen Mitarbeitenden, sowie die aktuelle Anzahl der Mitarbeitenden, die über Erfahrung mit der Tätigkeit eines Bürgschaftsmandatars verfügen, anzugeben.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsbogens in den letzten sieben Jahren (seit 10/2019) / aktuell ausgeführte Referenzaufträgen (ggfs. in anonymisierter Form) zu benennen, die mit dem Ziff. 2.1 und 5.1 zu vergebenden Auftrag möglichst vergleichbar sind, mit Angaben zum Leistungszeitraum, den konkret ausgeführten Leistungen und dem jeweiligen Auftragswert. Mindestanforderung: Für den Zeitraum der letzten sieben Jahre ist mindestens ein Referenzauftrag nachzuweisen, bei dem die öffentliche Hand/ ein öffentliches Unternehmen auf einem/mehreren der folgenden Gebiete beraten wurde: betriebswirtschaftlich fundierte Untersuchung zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit von Vorhaben, Bewertung von Jahresabschlüssen, Sanierung bzw. Restrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen, dass er/es in das Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften i.S.d. § 37 Abs. 1 Satz 1 WiPrO oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, eingetragen ist.