Geschäftsbesorgungsvertrag über das WGT-Liegenschaftsvermögen und die Bodenreformliegenschaften
Ausschreibung
Noch 29 Tage
Veröffentlicht
06.11.2026
Frist
07.12.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Dienstleistung
Beschreibung
Verwaltung, Entwicklung und Verwertung von landeseigenen Grundstücken, die vormals von der Westgruppe der russisch-sowjetischen Truppen genutzt worden sind (Los 1). Verwaltung und Verwertung von Grundstücken, die im Zuge der Abwicklung der Bodenreform gem. Art. 233 §§ 11-16 EGBGB in das Eigentum des Landes übergegangen sind. BRV-A-Liegenschaften und die Verwertung von Bodenreformgrundstücken in Fremdeigentum, die vom Urteil des Bundesgerichtshofs - V ZR 65/07 - vom 7.12.2007 betroffen sind. BRV-B-Liegenschaften (Los 2) - sowie Vertragscontrolling bzgl. der bereits verwerteten WGT (Los 1) - und BRV (Los 2) -Liegenschaften.
Los 0001 - Verwaltung, Entwicklung und Verwertung der WGT-Liegenschaften
Verwaltung, Entwicklung und Verwertung von landeseigenen Grundstücken, die vormals von der Westgruppe der russisch-sowjetischen Truppen genutzt worden sind. WGT-Liegenschaften - und Vertragscontrolling bzgl. der bereits verwerteten Grundstücke. Bestand der Liegenschaften am 1. Juli 2026 (Veränderungen bis Leistungsbeginn durch Veräußerung oder Zugänge möglich, nähere Angaben enthalten die Vergabe- und Vertragsunterlagen): Los 1 ca. 117 WGT-Liegenschaften (insgesamt ca. 9 500 ha) sowie Vertragscontrolling bei bereits veräußerten Grundstücken (ca. 1 424 Grundstücksverträge, davon ca. 137 mit überwachungsbedürftigen Klauseln). Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer von Los 1 nach Maßgabe von Teil C und D mit der Verwaltung, Entwicklung und Verwertung von weiteren Grundstücken mit vergleichbaren Anforderungen sowie mit Monitoring-Maßnahmen auf Grundstücken mit vergleichbaren Anforderungen, die bereits veräußert worden sind, beauftragen.
70332100
70122100
Los 0002 - Verwaltung und Verwertung von Bodenreformliegenschaften
Gegenstand von Los 2 ist die Verwaltung und Verwertung von Grundstücken, die im Zuge der Abwicklung der Bodenreform gem. Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB in das Eigentum des Landes übergegangen sind - BRV-A-Liegenschaften -, und die Verwaltung von Bodenreformgrundstücken, die vom Urteil des Bundesgerichtshofs - V ZR 65/07 - vom 7. Dezember 2007 betroffen sind - BRV-B-Liegenschaften - und das Vertragscontrolling bezüglich der bereits verwerteten Bodenreformgrundstücke.
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