Brücken im Zuge der B 462 über Trogbauwerk

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Brücken im Zuge der B 462 über Trogbauwerk

Vergabeunterlagen
Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 43 Karlsruhe
Veröffentlicht
06.11.2026
Frist
10.12.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Dienstleistung
VgV Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Brücken im Zuge der B 462 über Trogbauwerke; Planungen (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung) zu den Bauwerken: 4+5, 6, 9+10 und 11
Los 0000 - Brücken im Zuge der B 462 über Trogbauwerk
Brücken im Zuge der B 462 über Trogbauwerke; Planungen (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung) zu den Bauwerken: •BW 4 Trogbauwerk im Zuge der K 3716, Neubau •BW 5 Brücke im Zuge der B 462 über die K 3716, Neubau •BW 6 Brücke im Zuge der Direktrampe Rastatt - Weil am Rhein über die K 3716, Neubau •BW 9 Trogbauwerk im Zuge der Wirtschaftswegunterführung, Neubau •BW 10 Brücke im Zuge der B 462 über einen Wirtschaftsweg, Neubau •BW 11 Radwegunterführung unter der B 462, Neubau im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme: "Vierstreifiger Ausbau der B 462 mit Umbau der Anschlussstelle Rastatt-Nord an der A 5"
71320000
01.02.2027 – 31.01.2028 DE124 Im Landkreis Rastatt Dienstleistung KMU geeignet
Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 43
Schlossplatz 4-6, 76131 Karlsruhe
+49721 926-0
+49721 93340240
Regionalbehörde Allgemeine öffentliche Verwaltung DE122
+4 weitere Auftraggeber
Zuschlagskriterien
Preis 100 %
Eignungskriterien
Bekanntmachung 2 Auftragsunterlagen 2 Korruption Betrug Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern Einstellung der gewerblichen Tätigkeit Zahlungsunfähigkeit Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Teilnahme ist nicht vorbehalten. Durchschnittliche jährliche Belegschaft Anteil der Unterauftragsvergabe Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Durchschnittlicher Jahresumsatz
Nachweise im Einzelnen (5)
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Siehe Vergabeunterlagen
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
§46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss mindestens Der Bieter muss mindestens über 3 Ingenieure verfügen. Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren. Ergänzende Angaben zum Personalbestand können als Anlage beigefügt werden.
Anteil der Unterauftragsvergabe
§46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Daher ist die Angabe der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Verzeichnis Unterauftragnehmer und ggf. in der Eigenerklärung zur Eignung notwendig.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
§45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 4.000.000,00 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3.000.000,00 Mio. € gegeben ist.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
§45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 800.000 netto Mindestjahresumsatz imTätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre.