Wartung der RLT-Anlagen

Ausschreibung Noch 29 Tage

Wartung der RLT-Anlagen

Vergabeunterlagen
LWL-Haupt- und Personalabteilung, Zentrale Dienste und Einkaufskoordination Münster
Veröffentlicht
06.11.2026
Frist
07.12.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Dienstleistung
VgV Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Wartung der RLT-Anlagen der LWL-Klinik Lippstadt und andere Einrichtungen am Standort
Los 0001 - LWL-Klinik Lippstadt, LWL-Wohnverbund Lippstadt, LWL-Pflegezentrum Lippstadt
Wartung der Lüftungsanlagen in den LWL Kliniken Lippstadt
50000000
01.01.2027 – 31.12.2028 DEA5B Dienstleistung
Los 0002 - LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt
Wartung der Lüftungsanlagen im LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt bitte Anlage "Besondere Vertragsbedingungen Los 2" beachten!
50000000
01.01.2027 – 31.12.2028 DEA5B Dienstleistung
LWL-Haupt- und Personalabteilung, Zentrale Dienste und Einkaufskoordination
Karlstraße 11, 48147 Münster
+49 251-591 4480
+49 251-591 4343
Kommunalbehörde Allgemeine öffentliche Verwaltung DEA33
+2 weitere Auftraggeber
Zuschlagskriterien
Preis 100 %
Eignungskriterien
Auftragsunterlagen 3 Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. 2 Teilnahme ist nicht vorbehalten. 2
Nachweise im Einzelnen (2)
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).