Einrichtung und Betrieb von Convenience-Shops am Flughafen BER (Konzession)

Ausschreibung Noch 40 Tage

Einrichtung und Betrieb von Convenience-Shops am Flughafen BER (Konzession)

Vergabeunterlagen
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Berlin
Veröffentlicht
02.11.2026
Frist
18.12.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Dienstleistung
KonzVgV Verhandlungsverfahren Konzession Wettbewerb concession
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vermietung von 9 Einzel-Flächen für Convenience-Shops, die in einem Gesamt-Paket an einen Einzelhändler / Konzessionsnehmer auf eigenes wirtschaftliches Risiko vermietet werden (Konzession). Der Mietvertrag wird u.a. Betriebspflichten und Sortimentsbindungen vorsehen. Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung und Beginn der Leistungserbringung für die erste Mietfläche ist spätestens der 01.01.2028. Der Vertrag endet für alle Flächen am 31.12.2039.
Los 0000 - Einrichtung und Betrieb von Convenience-Shops am Flughafen BER (Konzession)
Beim der gegenständlichen Konzessionsvergabe handelt es sich um die Überlassung von 9 Einzel-Flächen zum Betreiben von Convenience-Shops. Der Mietvertrag wird u.a. Betriebspflichten und Sortimentsbindungen vorsehen.
55900000
01.01.2028 – 31.12.2039 DE406 Dienstleistung
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Willy-Brandt-Straße 1b, 12529 Berlin
+49 306091-70642
https://vergabekooperation.berlin/NetServer
+49 306091-70641
Öffentliches Unternehmen Flughafenaktivitäten DE406
+2 weitere Auftraggeber
Zuschlagskriterien
Qualität 5 % Kosten 25 %
Eignungskriterien
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Korruption Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Bekanntmachung 2 Auftragsunterlagen 2 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Betrugsbekämpfung Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Zahlungsunfähigkeit Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe Teilnahme ist nicht vorbehalten. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Durchschnittlicher Jahresumsatz Spezifischer Jahresumsatz Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge Einstellung der gewerblichen Tätigkeit Entrichtung von Steuern Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Nachweise im Einzelnen (26)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Korruption
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Betrugsbekämpfung
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Zahlungsunfähigkeit
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Entrichtung von Steuern
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz"
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Befähigung zur Berufsausübung Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. (1) Der Bewerber hat einen Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt "Teilnahmeantrag" zur Verfügung. Im Fall einer BewGe ist das Formblatt von dieser abzugeben. (2) Eigenerklärungen zu den Voraussetzungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. Im Falle einer BewGe ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen. Sollte bei dem Bewerber / Bieter ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB (siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz") vorliegen oder vorgelegen haben, ist er verpflichtet, bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages / Angebots nachzuweisen, dass er Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgreich ergriffen hat. Der Nachweis muss konkret und durch geeignete Unterlagen belegen, dass die Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 GWB erfüllt sind: • Schadensausgleich: Ausgleich oder Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs des durch die Straftat oder das Fehlverhalten verursachten Schadens, • Sachverhaltsaufklärung: Umfassende Klärung der Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem AG, • Maßnahmen zur Verhinderung weiteren Fehlverhaltens: Konkrete ergriffene technische, organisatorische und personelle Maßnahmen, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Ein solcher Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vergabeverfahren und vollständig mit dem Teilnahmeantrag / Angebot vorzulegen. (3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. Im Falle einer BewGe ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen. (4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Konzession zu bewerben. Der Auftragsgeber stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. (5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/ Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten / Nachunternehmers" zur Verfügung. (6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht getätigt/eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen.
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Der Aufraggeber prüft die Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 32 KonzVgV bleibt unberührt. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind vom Bewerber/Bieter (bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe) vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter bzw. die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem eignungsverleihenden Unternehmen abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend. Es sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen: (1) Nachweis (Referenzen) für die Durchführung von vergleichbaren Leistungen: Der Bewerber/die BewGe muss mindestens fünf Referenzen angeben, die mit der hier ausgeschriebenen Konzession vergleichbar sind (Mindestanforderung). Vergleichbar sind die nachfolgend in Ziffer 1.1. bis 1.4 beschriebenen Leistungen. 1.1. Bei jeder als Referenz benannten Leistung muss es sich um eine Einzelhandelsfiliale mit Standort innerhalb Europas handeln. Diese Filialen müssen nicht zwingend unter der Marke betrieben werden, mit der sich hier beworben wird. 1.2. Jede als Referenz benannte Filiale muss über die Dauer von mindestens 6 Monaten ununterbrochen betrieben worden sein. 1.3. Jede als Referenz benannte Filiale muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist vom Bewerber/von der BewGe aktiv betrieben werden. 1.4. Mindestens eine als Referenz benannte Filiale muss in Gebäuden oder auf Geländen eines öffentlichen Verkehrsstandortes gemäß nachfolgender abschließender Aufzählung betrieben werden: a) Flughäfen b) Fern-, oder Regionalbahnhöfe c) Busbahnhöfe und Zentrale Omnibusbahnhöfe d) Häfen und Fährterminals Der Bewerber/die BewGe hat in Bezug auf jede eingereichte Referenz folgenden Angaben im Einzelnen zu tätigen: • Bezeichnung der Einzelhandelsfiliale, • Angabe des Standortes, • Betriebsbeginn der Filiale, • Sortimentsbeschreibung, • Angabe des Jahresnettoumsatzes 2025 in EUR. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. Für die geforderten Eigenerklärung stellt der Auftraggeber das Formblatt "Fragebogen zur Eignungsprüfung" zur Verfügung, dass von den Bewerbern genutzt werden soll.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind vom Bewerber/Bieter (bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe) vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter bzw. die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem eignungsverleihenden Unternehmen abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend. Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen: Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft muss im Einzelhandelsbereich bezogen auf die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2024-2025) mindestens 9,0 Mio. EUR netto pro Jahr betragen haben. Der Umsatz muss nicht unter der Marke erzielt worden sein, mit der sich hier beworben wird. Für die geforderten Eigenerklärung stellt der Auftraggeber das Formblatt "Fragebogen zur Eignungsprüfung" zur Verfügung, dass von den Bewerbern genutzt werden soll. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
Spezifischer Jahresumsatz
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind vom Bewerber/Bieter (bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe) vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter bzw. die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem eignungsverleihenden Unternehmen abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend. Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen: Der durchschnittliche Jahresumsatz der umsatzstärksten Einzelhandelsfiliale des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft muss bezogen auf die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2024-2025) mindestens 1,0 Mio. EUR netto pro Jahr betragen haben. Der Umsatz muss nicht unter der Marke erzielt worden sein, mit der sich hier beworben wird. Für die geforderten Eigenerklärung stellt der Auftraggeber das Formblatt "Fragebogen zur Eignungsprüfung" zur Verfügung, dass von den Bewerbern genutzt werden soll. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.