Stadtbezirk V - Regelkontrollen an Bäumen in Straßen und Grünanlagen/Kinderspielplätzen 2027

Ausschreibung Noch 30 Tage

Stadtbezirk V - Regelkontrollen an Bäumen in Straßen und Grünanlagen/Kinderspielplätzen 2027

Vergabeunterlagen
Grün und Gruga Essen
Veröffentlicht
06.11.2026
Frist
08.12.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Dienstleistung
VgV Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Baumpflege gemäß VOB/C ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten"
Los 0001 - Amt für Straßen und Verkehr
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen einschließlich der erforderlichen Einzelbaumaufnahme und Einzelbaumkontrolle im Stadtbezirk V der Stadt Essen. Die Leistungen sind entsprechend den FLL-Baumkontrollrichtlinien sowie unter Anwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Fachverfahrens der Stadt Essen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Baumkontrollen sind innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche durchzuführen. Dabei sind sämtliche tatsächlich vorhandenen kontrollpflichtigen Bäume zu erfassen und zu kontrollieren. Dies gilt sowohl für bereits im Baumkataster erfasste Bäume als auch für vor Ort vorhandene Bäume, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Sie stellen keine abschließende Auflistung des zu kontrollierenden Baumbestandes dar. Der Auftragnehmer hat daher im Rahmen der Kontrolle den vorhandenen Datenbestand auf den vor Ort tatsächlich vorhandenen Stand zu aktualisieren. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien als Sichtkontrolle in Form der "fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme" vom Boden aus. Soweit erforderlich, sind einfache Werkzeuge zum Beispiel Fernglas, Schonhammer, Splintmesser, Maßband, Sondierstab einzusetzen. Diese Werkzeuge sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Gemäß der FLL - Baumkontrollrichtlinie sind die Grunderfassung und Beurteilung der Bäume von Personen durchzuführen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Die ausführenden Baumkontrolleure/-innen müssen die Ausbildung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege oder B. Sc. Arboristik erfolgreich absolviert haben oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Neben den geforderten Qualifikationen (FLL-zertifizierte Baumkontrolleure oder gleichwertig) ist eine praktische Erfahrung von mindestens 2 Jahren in der Durchführung von Baumkontrollen erforderlich. Darüber hinaus werden zweifelsfreie Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau "C1") sowie der deutschen und wissenschaftlichen Fachnomenklatur vorausgesetzt. Die Qualifikation und die praktische Erfahrung für die benannten verantwortlichen Mitarbeiter ist mit der Angebotsabgabe nachzuweisen und während des Beauftragungszeitraumes im Falle eines Personalwechsels oder für Vertreterregelungen zu aktualisieren. Die verantwortlichen Kontrolleure müssen Schäden und Schadsymptome nach den FLL-Baumkontrollrichtlinie erkennen und diese nach Art und Umfang, aber auch in ihrer Gesamtheit und ihrer gegenseitigen Wechselwirkung beurteilen können, ob und ggf. welcher weitere Handlungsbedarf besteht. Umfassende Kenntnisse in der ZTV-Baumpflege, in der jeweils aktuellen Fassung, sind hierfür Voraussetzung. Die Durchführung der Baumkontrollen und der damit verbundenen weiteren Aufgaben ist erst nach vorheriger Einreichung der entsprechenden Nachweise über die oben genannten Anforderungen zulässig. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche (Kollektive). Als Kollektiv wird die vollständige Fläche eines städtischen Grundstücksobjektes einschließlich eines gegebenenfalls vorhandenen Baumbestandes bezeichnet. Je nach Teillos umfassen die Kontrollbereiche insbesondere: Teillos1: Straßen und Straßenabschnitte einschließlich des dort vorhandenen Baumbestandes Teillos 2: Grünanlagen, Spielplätze sowie sonstige kommunale Grün- und Freiflächen mit zu kontrollierendem Baumbestand Innerhalb jedes Kontrollbereiches ist der tatsächlich vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand vollständig festzustellen und zu kontrollieren. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen dabei als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Die Kontrolle ist jedoch nicht auf die im Baumkataster erfassten Bäume beschränkt. Werden innerhalb eines Kontrollbereiches Bäume festgestellt, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind, sind diese ebenfalls zu erfassen und einer entsprechenden Einzelbaumkontrolle zu unterziehen bzw. die Auftragslage zu erfassen. Auf einigen Flächen ist neben Betretungsbeschränkungen anthropogenen Ursprungs auch mit Erschwernissen natürlichen Ursprungs beim Zugang zu den zu kontrollierenden Bäumen zu rechnen. Aufgrund der Belichtungssituation oder auch direkten Sturm- oder Trocknisschäden in den zu kontrollierenden Bereichen ist im gesamten Stadtgebiet stets mit Erschwernissen bei der Baumkontrolle durch liegendes Totholz, baumfremden Bewuchs und dicht wachsende Begleitvegetation wie Brombeeren, Hundsrosen, Staudenknöteriche, Riesenbärenklau, Ilex, Naturverjüngungen, etc., insbesondere in der Vegetationszeit zu rechnen, durch die sich in geeigneter Weise, bei Bedarf auch unter zu Hilfenahme von geeignetem Schnittwerkzeug der bestandesschonende Zutritt und Einsichtmöglichkeit zu den nach FLL-Standard zu kontrollierenden Bäumen und kontrollpflichtigen Baumteilen zu verschaffen ist. Dies wird über eine gesonderte Leistungsposition vergütet. Aufgrund der beschriebenen Erschwernisse ergeben sich zu berücksichtigende Anforderungen an die körperliche Fitness, Geländegängigkeit, Fähigkeit zur Eigensicherung und Trittsicherheit des eingesetzten vertrauten Personals. Für die im Teillos 1 und Teillos 2 festgelegten Kollektive ist jeweils der gesamte innerhalb des Kollektivs vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand zu überprüfen. Die Leistung umfasst die vollständige Erfassung und Kontrolle der vor Ort vorhandenen Bäume. Hierzu gehören insbesondere die Einzelbaumaufnahme sowie die normgerechte Einzelbaumkontrolle gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
77211500
105 DAY DEA13 Dienstleistung KMU geeignet
Los 0002 - Grün und Gruga
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen einschließlich der erforderlichen Einzelbaumaufnahme und Einzelbaumkontrolle im Stadtbezirk V der Stadt Essen. Die Leistungen sind entsprechend den FLL-Baumkontrollrichtlinien sowie unter Anwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Fachverfahrens der Stadt Essen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Baumkontrollen sind innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche durchzuführen. Dabei sind sämtliche tatsächlich vorhandenen kontrollpflichtigen Bäume zu erfassen und zu kontrollieren. Dies gilt sowohl für bereits im Baumkataster erfasste Bäume als auch für vor Ort vorhandene Bäume, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Sie stellen keine abschließende Auflistung des zu kontrollierenden Baumbestandes dar. Der Auftragnehmer hat daher im Rahmen der Kontrolle den vorhandenen Datenbestand auf den vor Ort tatsächlich vorhandenen Stand zu aktualisieren. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien als Sichtkontrolle in Form der "fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme" vom Boden aus. Soweit erforderlich, sind einfache Werkzeuge zum Beispiel Fernglas, Schonhammer, Splintmesser, Maßband, Sondierstab einzusetzen. Diese Werkzeuge sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. Gemäß der FLL - Baumkontrollrichtlinie sind die Grunderfassung und Beurteilung der Bäume von Personen durchzuführen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Die ausführenden Baumkontrolleure/-innen müssen die Ausbildung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur, Fachagrarwirt Baumpflege oder B. Sc. Arboristik erfolgreich absolviert haben oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Neben den geforderten Qualifikationen (FLL-zertifizierte Baumkontrolleure oder gleichwertig) ist eine praktische Erfahrung von mindestens 2 Jahren in der Durchführung von Baumkontrollen erforderlich. Darüber hinaus werden zweifelsfreie Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau "C1") sowie der deutschen und wissenschaftlichen Fachnomenklatur vorausgesetzt. Die Qualifikation und die praktische Erfahrung für die benannten verantwortlichen Mitarbeiter ist mit der Angebotsabgabe nachzuweisen und während des Beauftragungszeitraumes im Falle eines Personalwechsels oder für Vertreterregelungen zu aktualisieren. Die verantwortlichen Kontrolleure müssen Schäden und Schadsymptome nach den FLL-Baumkontrollrichtlinie erkennen und diese nach Art und Umfang, aber auch in ihrer Gesamtheit und ihrer gegenseitigen Wechselwirkung beurteilen können, ob und ggf. welcher weitere Handlungsbedarf besteht. Umfassende Kenntnisse in der ZTV-Baumpflege, in der jeweils aktuellen Fassung, sind hierfür Voraussetzung. Die Durchführung der Baumkontrollen und der damit verbundenen weiteren Aufgaben ist erst nach vorheriger Einreichung der entsprechenden Nachweise über die oben genannten Anforderungen zulässig. Die Durchführung der Baumkontrollen erfolgt innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Kontrollbereiche (Kollektive). Als Kollektiv wird die vollständige Fläche eines städtischen Grundstücksobjektes einschließlich eines gegebenenfalls vorhandenen Baumbestandes bezeichnet. Je nach Teillos umfassen die Kontrollbereiche insbesondere: Teillos1: Straßen und Straßenabschnitte einschließlich des dort vorhandenen Baumbestandes Teillos 2: Grünanlagen, Spielplätze sowie sonstige kommunale Grün- und Freiflächen mit zu kontrollierendem Baumbestand Innerhalb jedes Kontrollbereiches ist der tatsächlich vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand vollständig festzustellen und zu kontrollieren. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Baumkataster und GIS-Daten dienen dabei als Arbeits- und Orientierungsgrundlage. Die Kontrolle ist jedoch nicht auf die im Baumkataster erfassten Bäume beschränkt. Werden innerhalb eines Kontrollbereiches Bäume festgestellt, die bislang nicht im Baumkataster erfasst sind, sind diese ebenfalls zu erfassen und einer entsprechenden Einzelbaumkontrolle zu unterziehen bzw. die Auftragslage zu erfassen. Auf einigen Flächen ist neben Betretungsbeschränkungen anthropogenen Ursprungs auch mit Erschwernissen natürlichen Ursprungs beim Zugang zu den zu kontrollierenden Bäumen zu rechnen. Aufgrund der Belichtungssituation oder auch direkten Sturm- oder Trocknisschäden in den zu kontrollierenden Bereichen ist im gesamten Stadtgebiet stets mit Erschwernissen bei der Baumkontrolle durch liegendes Totholz, baumfremden Bewuchs und dicht wachsende Begleitvegetation wie Brombeeren, Hundsrosen, Staudenknöteriche, Riesenbärenklau, Ilex, Naturverjüngungen, etc., insbesondere in der Vegetationszeit zu rechnen, durch die sich in geeigneter Weise, bei Bedarf auch unter zu Hilfenahme von geeignetem Schnittwerkzeug der bestandesschonende Zutritt und Einsichtmöglichkeit zu den nach FLL-Standard zu kontrollierenden Bäumen und kontrollpflichtigen Baumteilen zu verschaffen ist. Dies wird über eine gesonderte Leistungsposition vergütet. Aufgrund der beschriebenen Erschwernisse ergeben sich zu berücksichtigende Anforderungen an die körperliche Fitness, Geländegängigkeit, Fähigkeit zur Eigensicherung und Trittsicherheit des eingesetzten vertrauten Personals. Für die im Teillos 1 und Teillos 2 festgelegten Kollektive ist jeweils der gesamte innerhalb des Kollektivs vorhandene kontrollpflichtige Baumbestand zu überprüfen. Die Leistung umfasst die vollständige Erfassung und Kontrolle der vor Ort vorhandenen Bäume. Hierzu gehören insbesondere die Einzelbaumaufnahme sowie die normgerechte Einzelbaumkontrolle gemäß den jeweils gültigen FLL-Baumkontrollrichtlinien. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
77211500
105 DAY DEA13 Dienstleistung KMU geeignet
Grün und Gruga
Lührmannstraße 82, 45131 Essen
+49 2018867070
FB 67 - Vergabestelle
+49 2018867058
DEA13
+2 weitere Auftraggeber
Eignungskriterien
Bekanntmachung 3 Korruption Betrug Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern Einstellung der gewerblichen Tätigkeit Zahlungsunfähigkeit Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. 2 Teilnahme ist nicht vorbehalten. 2 Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 2
Nachweise im Einzelnen (4)
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
keine
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Formular - VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung - ist den Vergabeunterlagen unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt.
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
keine
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Formular - VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung - ist den Vergabeunterlagen unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt.