Klärwerk Koblenz_Rahmenvertrag Flockierungsmittel

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Klärwerk Koblenz_Rahmenvertrag Flockierungsmittel

Vergabeunterlagen
Stadt Koblenz Koblenz
Veröffentlicht
06.11.2026
Frist
07.01.2027
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Lieferauftrag
VgV Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Dienstleistung von Flockungsmittel für das Klärwerk Koblenz. Die Kläranlage Koblenz behandelt hauptsächlich kommunales Abwasser. Laut Bescheid hat sie eine Ausbaugröße von 320.000 EW. Mit einem Einwohnerwert von rund 154.000 EW (in 2022) behandelt sie jedoch weniger Fracht als ursprünglich vorgesehen. 126.000 Einwohner sind reell angeschlossen (Einwohnerzahl EZ). Die restlichen 28.000 Einwohnergleichwerte (EWG) sind industriellen Ursprungs (EZ+EWG=EW). Damit ergibt sich ein Industrieanteil des zu behandelnden Abwassers von rund 18%. Haupteinleiter sind die Papierindustrie, das Metallgewerbe und eine Mälzerei. Die maschinelle Faulschlammentwässerung erfolgt mit zwei Dekantern (X4E-4/454, BJ 2023). Die Entwässerung soll mit bestmöglichem Austrags TR bei optimalem Polymerbrauch durchgeführt werden. Der Abscheidegrad liegt bei > 98% (gem. DWA M-383); das Zentrat wird zurück zur Kläranlage geleitet. Für die Eindickung und Entwässerung wird ein Emulsionspolymer eingesetzt. Der anfallende Überschussschlamm wird mit drei Zentrifugen (GEA UCD 346 BJ 2012) unter Einsatz von Emulsionspolymeren maschinell eingedickt.
Los 0001 - Klärwerk Koblenz_Rahmenvertrag Flockierungsmittel
Lieferung und Dienstleistung von Flockungsmittel
24958200
01.07.2027 – 30.06.2031 DEB11 Lieferauftrag
Stadt Koblenz
Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz
+49 261-1290
09 - ZVS
+49 261-1291010
DEB11
+3 weitere Auftraggeber
Zuschlagskriterien
Qualität 10 Punkte Preis 55 Punkte
Eignungskriterien
Bekanntmachung 2 Auftragsunterlagen 2 Korruption Betrug Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern Einstellung der gewerblichen Tätigkeit Zahlungsunfähigkeit Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden. Teilnahme ist nicht vorbehalten. Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen 2
Nachweise im Einzelnen (4)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Auch für die nachfolgenden Ausschlussgründe richtet sich deren Anwendung nach den Regelungen des GWB, §122 ff., sowie §57 VgV
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Mit dem Angebot sind einzureichen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen. o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal o Gewerbeanmeldung o Handelsregisterauszug o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse) o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot sind einzureichen: Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX: Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H., b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H. berücksichtigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.