Errichtung und Betrieb mobiler Wasserstofftankinfrastruktur (Los 1)

Ausschreibung Noch 9 Tage

Errichtung und Betrieb mobiler Wasserstofftankinfrastruktur (Los 1)

Vergabeunterlagen
Landkreis Spree-Neiße Forst
Veröffentlicht
22.10.2026
Frist
17.11.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Dienstleistung
KonzVgV Verhandlungsverfahren Konzession Wettbewerb concession
Beschreibung
Der Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für die Förderung der Errichtung und des Betriebes einer mobilen Wasserstofftankinfrastruktur im Gebiet des Landkreises Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa (auch „Projektgebiet“ genannt) nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) durch. Das Projekt ist aufgrund der, gemäß Richtlinie der Staatskanzlei des Landes Brandenburg vom 24. November 2020 zur Umsetzung der Finanzhilfen des Strukturstärkungsgesetzes für den Teil Investitionsgesetz Kohleregion erforderlichen und am 6. Dezember 2023 erfolgten, Entscheidung der Interministeriellen Arbeitsgruppe grundsätzlich förderfähig nach dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen Artikel I - Investitionsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020. Mit der Ausschreibung soll die Errichtung und der Betrieb zukunftsfähiger mobiler Wasserstofftankinfrastrukturen im Projektgebiet erreicht und gefördert werden, damit eine bedarfsgerechte Wasserstofftankversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann (auch „Projekt“ genannt). Aktuell bzw. parallel dazu wird bereits im Projektgebiet ein Elektrolyseur einschließlich einer dauerhaften festen Wasserstofftankinfrastruktur errichtet. Diese feste Wasserstofftankinfrastruktur wird voraussichtlich 2031 vollständig fertiggestellt bzw. in Betrieb genommen. Die Versorgung mit Wasserstoff soll bis dahin im Projektgebiet durch eine mobile Wasserstofftankinfrastruktur sichergestellt werden. Nach der Inbetriebnahme der festen Wasserstofftankinfrastruktur soll weiterhin auch eine Versorgung über die mobile Infrastruktur erfolgen und der Zuschlagsbieter den Wasserstoff dann vom Betreiber des Elektrolyseurs im Projektgebiet beziehen. Der Zuschlagsbieter darf das Projekt realisieren und kann auf Grundlage der grundsätzlich festgestellten Förderfähigkeit ggf. entsprechende Zuwendungen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg für die Schaffung der Wasserstofftankinfrastruktur beantragen, trägt jedoch das wesentliche unternehmerische Risiko für die Errichtung und den Betrieb der entsprechenden mobilen Wasserstofftankinfrastruktur, insbesondere das Betriebsrisiko selbst. Ob und in welcher Höhe das Projekt letztendlich gefördert werden kann, ist jedoch nicht sicher und kann insbesondere von dem Antrag des Zuschlagbieters bzw. Konzessionär und dessen Angebot abhängig sein und ist mit dem Fördermittelgeber im Rahmen der Antragstellung zu klären. Die näheren Einzelheiten zur Förderung und dem Verfahren sind in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Los 0001 - Errichtung und Betrieb mobiler Wasserstofftankinfrastruktur (Los 1)
Konzessionsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb jeweils einer mobilen Wasserstofftankstelle in der Stadt Spremberg/ Grodk und der Stadt Guben. Nähere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen dargestellt.
63712600 24111600
UNKNOWN DE40G Vergleiche Vergabeunterlagen Dienstleistung KMU geeignet
Landkreis Spree-Neiße
Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst
+49 35629860
koerp-oer-land Allgemeine öffentliche Verwaltung DE40G
+1 weitere Auftraggeber
Eignungskriterien
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Korruption Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Bekanntmachung 2 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Betrugsbekämpfung Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Zahlungsunfähigkeit Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe Teilnahme ist nicht vorbehalten. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Supply-Chain-Management Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Durchschnittliche jährliche Belegschaft Versorgungssicherheit Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen 2 Durchschnittlicher Jahresumsatz Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz Eintragung in das Handelsregister Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge Einstellung der gewerblichen Tätigkeit Entrichtung von Steuern Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Nachweise im Einzelnen (12)
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern.
Eintragung in das Handelsregister
Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder)
Supply-Chain-Management
1. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSG und § 14 BTTG vorliegen 3. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juli 2026 betreffend Sanktionen gegen Russland
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Kopie
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz des Bewerbers/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand vergleichbar sind
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis des Versicherungsschutzes (Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung) mit den Deckungssummen in Höhe von 10.000.000,- EUR für Personenschäden und 5.000.000,-EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie ggf. sonstige Schäden sowie die Maximierung der Ersatzleistungen auf das 2-fache der vorbenannten Deckungssumme. Der Nachweis des Versicherungsschutzes ist auf Verlangen des Konzessionsgebers innerhalb der von ihm gesetzten Frist vollständig vorzulegen, sofern in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Dieser Nachweis kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrags nicht älter als 12 Monate sein darf, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherung sind mit dem Bieterbogen eine Eigenerklärung des Bieters einzureichen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht. Auf Verlangen der Vergabestelle ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, in der dieser bestätigt, dass im Falle der Vergabe der Konzession ein Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen bestehen wird. Die Eigenerklärungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1. Eigenerklärung, dass der Bewerber die geltenden fördermittelrechtlichen Bestimmungen während der ganze Phase des Projektes einhalten wird. 2. Eigenerklärung, dass beim Bewerber eine ausreichende Mittelausstattung nach Art. 36a Nr. 7 AGVO vorliegt. 3. Eigenerklärung zur Erreichbarkeit deutschsprachiger, fachlich zuständiger Ansprechpartner während der Projektphasen bis Inbetriebnahme
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 7 Jahre im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand, jeweils unter konkreter Benennung des Auftrags-/ Konzessionsgebers nebst ggf. Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftrags-/ Konzessionsgegenstandes und der Laufzeit; Mindestkriterium: Projektstand der Referenzprojekte: mind. Abschluss der Genehmigungsplanung
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen (Beschäftigte insgesamt, Führungskräfte, Kaufmännische Angestellte, Ingenieure (Planung/ Errichtung/ Betrieb), sonstige Mitarbeiter (Planung/ Errichtung/ Betrieb))
Versorgungssicherheit
Erklärung zur Sicherstellung der Lieferung von erneuerbarem Wasserstoff für die mobilen Wasserstofftankstellen für den Übergangszeitraum bis zur Inbetriebnahme des Elektrolyseurs