0057 - Klinikum Memmingen, Neubau Klinikum - Zutrittskontrollanlage

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0057 - Klinikum Memmingen, Neubau Klinikum - Zutrittskontrollanlage

Vergabeunterlagen
Klinikum Memmingen AöR Memmingen
Veröffentlicht
06.11.2026
Frist
14.12.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Bauauftrag
VgV Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
0057 - Klinikum Memmingen, Neubau Klinikum - Zutrittskontrollanlage
Los 0001 - 0057 - Klinikum Memmingen, Neubau Klinikum - Zutrittskontrollanlage
Zutrittskontrollanlage: Ca. 1030 digitale Türzylinder Ca. 3780 Spindschlösser Ca. 225 Wandleser
45311000
15.02.2027 – 27.02.2029 DE274 Bauauftrag
Klinikum Memmingen AöR
Bismarckstraße 23, 87700 Memmingen
+49 85326210029
body-pl-la Allgemeine öffentliche Verwaltung DE274
+2 weitere Auftraggeber
Zuschlagskriterien
Preis 100 Punkte
Eignungskriterien
Bekanntmachung 2 Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden. Teilnahme ist nicht vorbehalten. Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung Referenzen zu bestimmten Arbeiten Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Durchschnittliche jährliche Belegschaft Anteil der Unterauftragsvergabe Durchschnittlicher Jahresumsatz Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eintragung in das Handelsregister
Nachweise im Einzelnen (8)
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Bei Bedarf
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Ja. Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojekts und Angabe von Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners des Auftraggebers des Referenzprojekts (nicht eines externen Dritten), der die Angaben des Bieters zu diesem bestätigen kann, sowie Angaben einer Projektbezeichnung und -beschreibung einschließlich der erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters zu überprüfen. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Mitglied welcher Leistung im Projekt zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft sind mindestens die nachfolgend genannten Maximalzahlen von Referenzprojekten nachzuweisen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Ja. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters/der Bietergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte des Bieters/der Bietergemeinschaft, jeweils in den letzten drei Jahren, ersichtlich ist. Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft aufzuführen und die Summe zu bilden. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte anzugeben, welche in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig angestellten Personen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Ja Art und Umfang der Unterauftragsvergabe, Verpflichtungserklärungen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Ja Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, abzugeben.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Ja Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Berufsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen, einzureichen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich für die Berechnung dieses Zeitraums ist der in der Bekanntmachung genannte Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote; Kopie ausreichend; bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Eintragung in das Handelsregister
Ja Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen, einzureichen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich für die Berechnung dieses Zeitraums ist der in der Bekanntmachung genannte Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote; Kopie ausreichend; bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Ja Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus der die für die Erfüllung der Leistung notwendige Bildungsund Berufsqualifikation der Beschäftigten, insbesondere derer in leitender Funktion, hervorgeht.