Stadtbezirk V - Kronenpflege an Bäumen in Straßen und GA/KSP 2027 (Rahmenvertrag)

Ausschreibung Noch 31 Tage

Stadtbezirk V - Kronenpflege an Bäumen in Straßen und GA/KSP 2027 (Rahmenvertrag)

Vergabeunterlagen
Grün und Gruga Essen
Veröffentlicht
06.11.2026
Frist
09.12.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Dienstleistung
VgV Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Baumpflege gemäß VOB/C ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten"
Los 0001 - Amt für Straßen und Verkehr
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.02.2027 bis zum 31.01.2028. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt. Es müssen beide Teillose angeboten werden. Aufgrund des Umfangs und der hohen Priorität der auszuführenden Baumpflegearbeiten sind die Leistungen in Teillos 1 und Teillos 2 zeitgleich aufzunehmen und parallel zu bearbeiten. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann und die vorgegebenen Ausführungszeitrahmen eingehalten werden. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die personelle Besetzung ist so zu organisieren, dass eine parallele Bearbeitung der beiden Lose gewährleistet ist. Die erforderlichen personellen Kapazitäten sind während der vereinbarten Ausführungszeiträume entsprechend vorzuhalten. Eine ausschließliche oder überwiegende Bearbeitung eines Teilloses vor Beginn der Bearbeitung des jeweils anderen Teilloses ist nicht vorgesehen. Die Kronenpflege dient der Beseitigung von Mängeln, die im Rahmen von Baumkontrollen an städtischen Bäumen im Straßenbereich (Teillos 1) und in Grünanlagen bzw. auf Kinderspielplätzen (Teillos 2) festgestellt wurden. Hierbei handelt es sich um sogenannte Akutaufträge der Priorität 2, die baumverträglich innerhalb von 2 Wochen auszuführen sind. Im Rahmen der Maßnahme ist am gesamten Baum eine Kronenpflege gemäß Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau ZTV-Baumpflege (Ausgabe 2017) durchzuführen, um die Verkehrssicherheit zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Teilweise sind hierbei zusätzlich Akutmaßnahmen zur Gefahrenbeseitigung erforderlich, wie beispielsweise Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Es wird davon ausgegangen, dass im Teillos 1 die Arbeiten mittels LKW-Arbeitsbühnen ausgeführt werden können. Der überwiegende Teil der Arbeiten des Teilloses 2 kann ebenfalls mittels LKW-Arbeitsbühne ausgeführt werden. Die übrigen Arbeiten betreffen Bäume an Standorten, an denen der Einsatz der Seilklettertechnik (SKT) erforderlich ist. Ergänzend können in Ausnahmefällen einfache Sicherungs- und Pflegearbeiten im unteren Kronen- bzw. Stammfußbereich manuell vom Boden aus durchgeführt werden ("Kronenpflege manuell"). Diese Arbeiten erfolgen ohne Einsatz von Hubarbeitsbühne oder Seilklettertechnik. Sie sind ausschließlich auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung auszuführen und werden in den Arbeitslisten gesondert gekennzeichnet. Es wird geschätzt, dass ca. 75 % der Leistungen mittels LKW-Arbeitsbühne, ca. 15 % mittels Seilklettertechnik (SKT) und ca. 10 % als manuelle Bodenarbeiten ausgeführt werden. Die angegebenen Mengen dienen ausschließlich der Kalkulation und können im Rahmen der tatsächlichen Auftragsabwicklung abweichen. Die Auftragslage erstreckt sich über den Stadtbezirk V in Essen, und es ist im Vorfeld nicht bekannt, wann und wo welche Bäume bearbeitet werden müssen. Sobald der städtischen Bauleitung bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter eine geprüfte Auftragslage vorliegt, wird diese dem Auftragnehmer durch die Bauleitung sowohl über die proMDE-Dienstleister-App als auch per E-Mail in digitaler Form (Excel- bzw. PDF-Liste) mit allen erforderlichen Informationen übermittelt. Dem Auftragnehmer werden neben den Informationen zum Baum via App auch eine exakte Standortinformation im digitalen Format (z.B. Shapefile, KML-Datei, etc.) zur Verfügung gestellt. Die Aufträge können sowohl für Einzelbäume als auch in Form von Paketvergaben für mehrere Bäume an den Auftragnehmer übermittelt werden. Nach Übergabe der Aufträge sind die Arbeiten in der Regel unverzüglich aufzunehmen und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Bearbeitungsfrist für Akutaufträge der Priorität 2 (14 Kalendertage) in die Arbeitsplanung einzubeziehen. Für Aufträge, bei denen Arbeit im öffentlichen Straßenraum bzw. mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr einschließlich Fußgänger, Radfahrer, etc. erforderlich ist, ist die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung für die jeweilige Straße unverzüglich zu veranlassen. Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
77211500
01.02.2027 – 31.01.2028 DEA13 Dienstleistung KMU geeignet
Los 0002 - Grün und Gruga
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.02.2027 bis zum 31.01.2028. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt. Es müssen beide Teillose angeboten werden. Aufgrund des Umfangs und der hohen Priorität der auszuführenden Baumpflegearbeiten sind die Leistungen in Teillos 1 und Teillos 2 zeitgleich aufzunehmen und parallel zu bearbeiten. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann und die vorgegebenen Ausführungszeitrahmen eingehalten werden. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die personelle Besetzung ist so zu organisieren, dass eine parallele Bearbeitung der beiden Lose gewährleistet ist. Die erforderlichen personellen Kapazitäten sind während der vereinbarten Ausführungszeiträume entsprechend vorzuhalten. Eine ausschließliche oder überwiegende Bearbeitung eines Teilloses vor Beginn der Bearbeitung des jeweils anderen Teilloses ist nicht vorgesehen. Die Kronenpflege dient der Beseitigung von Mängeln, die im Rahmen von Baumkontrollen an städtischen Bäumen im Straßenbereich (Teillos 1) und in Grünanlagen bzw. auf Kinderspielplätzen (Teillos 2) festgestellt wurden. Hierbei handelt es sich um sogenannte Akutaufträge der Priorität 2, die baumverträglich innerhalb von 2 Wochen auszuführen sind. Im Rahmen der Maßnahme ist am gesamten Baum eine Kronenpflege gemäß Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau ZTV-Baumpflege (Ausgabe 2017) durchzuführen, um die Verkehrssicherheit zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Teilweise sind hierbei zusätzlich Akutmaßnahmen zur Gefahrenbeseitigung erforderlich, wie beispielsweise Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Es wird davon ausgegangen, dass im Teillos 1 die Arbeiten mittels LKW-Arbeitsbühnen ausgeführt werden können. Der überwiegende Teil der Arbeiten des Teilloses 2 kann ebenfalls mittels LKW-Arbeitsbühne ausgeführt werden. Die übrigen Arbeiten betreffen Bäume an Standorten, an denen der Einsatz der Seilklettertechnik (SKT) erforderlich ist. Ergänzend können in Ausnahmefällen einfache Sicherungs- und Pflegearbeiten im unteren Kronen- bzw. Stammfußbereich manuell vom Boden aus durchgeführt werden ("Kronenpflege manuell"). Diese Arbeiten erfolgen ohne Einsatz von Hubarbeitsbühne oder Seilklettertechnik. Sie sind ausschließlich auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung auszuführen und werden in den Arbeitslisten gesondert gekennzeichnet. Es wird geschätzt, dass ca. 75 % der Leistungen mittels LKW-Arbeitsbühne, ca. 15 % mittels Seilklettertechnik (SKT) und ca. 10 % als manuelle Bodenarbeiten ausgeführt werden. Die angegebenen Mengen dienen ausschließlich der Kalkulation und können im Rahmen der tatsächlichen Auftragsabwicklung abweichen. Die Auftragslage erstreckt sich über den Stadtbezirk V in Essen, und es ist im Vorfeld nicht bekannt, wann und wo welche Bäume bearbeitet werden müssen. Sobald der städtischen Bauleitung bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter eine geprüfte Auftragslage vorliegt, wird diese dem Auftragnehmer durch die Bauleitung sowohl über die proMDE-Dienstleister-App als auch per E-Mail in digitaler Form (Excel- bzw. PDF-Liste) mit allen erforderlichen Informationen übermittelt. Dem Auftragnehmer werden neben den Informationen zum Baum via App auch eine exakte Standortinformation im digitalen Format (z.B. Shapefile, KML-Datei, etc.) zur Verfügung gestellt. Die Aufträge können sowohl für Einzelbäume als auch in Form von Paketvergaben für mehrere Bäume an den Auftragnehmer übermittelt werden. Nach Übergabe der Aufträge sind die Arbeiten in der Regel unverzüglich aufzunehmen und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Bearbeitungsfrist für Akutaufträge der Priorität 2 (14 Kalendertage) in die Arbeitsplanung einzubeziehen. Für Aufträge, bei denen Arbeit im öffentlichen Straßenraum bzw. mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr einschließlich Fußgänger, Radfahrer, etc. erforderlich ist, ist die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung für die jeweilige Straße unverzüglich zu veranlassen. Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
77211500
01.02.2027 – 31.01.2028 DEA13 Dienstleistung KMU geeignet
Grün und Gruga
Lührmannstraße 82, 45131 Essen
+49 2018867070
FB 67 - Vergabestelle
+49 2018867058
DEA13
+2 weitere Auftraggeber
Eignungskriterien
Bekanntmachung 3 Korruption Betrug Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern Einstellung der gewerblichen Tätigkeit Zahlungsunfähigkeit Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. 2 Teilnahme ist nicht vorbehalten. 2 Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten 2 Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 2
Nachweise im Einzelnen (6)
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
keine
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
FB 67 - Zertifizierung Forst Fachkunde FLL (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Alle Bewerber müssen die Fachkunde mind. eines Mitarbeiters für jede Kolonne nachweisen. Die Schadbeurteilung sowie die Schnittmaßnahmen müssen durch geschultes Personal erfolgen. Je eingesetzter Kolonne ist die Fachkunde in der Schadbildbeurteilung durch eine FLL-Zertifizierung als Baumkontrolleur (oder höher-/gleichwertig) nachzuweisen. Die Fachkunde für durchzuführende Schnittmaßnahmen ist durch den Nachweis der Zertifizierung als European Treeworker (ETW) bzw. höher-/gleichwertig nachzuweisen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Formular - VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung - ist den Vergabeunterlagen unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt.
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
keine
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
FB 67 - Zertifizierung Forst Fachkunde FLL (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Alle Bewerber müssen die Fachkunde mind. eines Mitarbeiters für jede Kolonne nachweisen. Die Schadbeurteilung sowie die Schnittmaßnahmen müssen durch geschultes Personal erfolgen. Je eingesetzter Kolonne ist die Fachkunde in der Schadbildbeurteilung durch eine FLL-Zertifizierung als Baumkontrolleur (oder höher-/gleichwertig) nachzuweisen. Die Fachkunde für durchzuführende Schnittmaßnahmen ist durch den Nachweis der Zertifizierung als European Treeworker (ETW) bzw. höher-/gleichwertig nachzuweisen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Formular - VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung - ist den Vergabeunterlagen unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt.