Rahmenvertrag Schmutzwasser- und Fäkalschlammabfuhr aus dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Neubrandenburg und Tollenseufer Abwasserbeseitigungsgesellschaft mbH (TAB)

Ausschreibung Noch 30 Tage

Rahmenvertrag Schmutzwasser- und Fäkalschlammabfuhr aus dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Neubrandenburg und Tollenseufer Abwasserbeseitigungsgesellschaft mbH (TAB)

Vergabeunterlagen
Neubrandenburger Stadtwerke GmbH Neubrandenburg
Veröffentlicht
06.11.2026
Frist
08.12.2026
Geschätzter Wert
796.923 €
Auftragsart
Dienstleistung
VgV Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die häusliche Fäkalschlammentnahme aus Mehrkammerausfaulgruben, Absetzgruben und biologischen Kleinkläranlagen sowie die Entleerung von häuslichem Schmutzwasser abflussloser Sammelgruben in den Entsorgungsgebieten der Stadt Neubrandenburg und der Tollenseufer Abwasserbeseitigungsgesellschaft mbH (TAB) einschließlich Transport der Anlageninhalte zur Kläranlage Neubrandenburg.
Los 0001 - Rahmenvertrag Schmutzwasser- und Fäkalschlammabfuhr aus dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Neubrandenburg und Tollenseufer Abwasserbeseitigungsgesellschaft mbH (TAB)
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die häusliche Fäkalschlammentnahme aus Mehrkammerausfaulgruben, Absetzgruben und biologischen Kleinkläranlagen sowie die Entleerung von häuslichem Schmutzwasser abflussloser Sammelgruben in den Entsorgungsgebieten der Stadt Neubrandenburg und der Tollenseufer Abwasserbeseitigungsgesellschaft mbH (TAB) einschließlich Transport der Anlageninhalte zur Kläranlage Neubrandenburg.
Geschätzter Wert
796.923 EUR
90460000
01.01.2027 – 31.12.2032 DE80J Entsorgungsgebiet der... Dienstleistung max. 2x
Neubrandenburger Stadtwerke GmbH
John-Schehr-Str. 1, 17033 Neubrandenburg
+49 3953500285
Herr Fabian Purand
DE80J
+3 weitere Auftraggeber
Zuschlagskriterien
Preis 100 %
Eignungskriterien
Bekanntmachung Auftragsunterlagen Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Nachweise im Einzelnen (2)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB. Zudem um Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V).
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Nachforderungen erfolgen gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV.