Heimat-App, Teilprojekt 1; Entwicklung, Aufbau der Softwarearchitektur und UX-Design (Betrieb und Hosting) einer HeimatApp

Ausschreibung Noch 31 Tage

Heimat-App, Teilprojekt 1; Entwicklung, Aufbau der Softwarearchitektur und UX-Design (Betrieb und Hosting) einer HeimatApp

Vergabeunterlagen
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Bitburg
Veröffentlicht
06.11.2026
Frist
09.12.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Dienstleistung
VgV Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Konzeption, Entwicklung und Implementierung einer eifelkreisweiten Open Source-Anwendung. Diese soll für Endnutzende sowohl als Webanwendung als auch als mobile Anwendung für Android und iOS kostenlos verfügbar sein, seitens des Auftraggebers wird mit der Maßnahme kein wirtschaftliches Ziel verfolgt. Die Anwendung muss sowohl technisch als auch funktional auf die Bedürfnisse der Nutzenden zugeschnitten sein und eine nahtlose und benutzerfreundliche Erfahrung bieten, sowohl in der Webanwendung als auch in den mobilen Versionen. Hier und im Folgenden wird die zu entwickelnde Lösung als HeimatApp bezeichnet. Die HeimatApp soll zentrale Informationen, Neuigkeiten und Funktionen, z.B. in den Bereichen digitale Bürgerservices und regionale Veranstaltungen, Mobilität, Gemeinschaft und Beteiligung an einer Stelle einheitlich bündeln. Dabei soll sie modular über den Leistungszeitraum wachsen und möglichst auch über den Projektzeitraum hinaus betrieben und weiterentwickelt werden. Es muss die Möglichkeit bestehen, jederzeit andere Funktionen oder Applikationen anzubinden, ohne dabei auf einen bestimmten Hersteller fixiert zu sein. Diese Funktionen und Applikationen stehen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht final fest und sollen iterativ in einem agilen Prozess bedürfnisorientiert entwickelt werden. Darüber hinaus muss bereits bei der Entwicklung das Thema der Verstetigung – Betrieb nach Ablauf des Förderzeitraums – berücksichtigt werden. In der Form, dass die Hauptverantwortlichkeit für den Betrieb der fertigen Anwendung ggf an ausgewählte Dritte übertragbar sein kann. Gemäß den Vorgaben des Zuwendungsbescheids des Fördermittelgebers ist eine geeignete App eines Modellprojekts Smart Cities (MPSC) nachzunutzen. Der Auftraggeber hat im Vorfeld eine Markt- und Lösungsrecherche zu bestehenden MPSC-Anwendungen durchgeführt. Diese Analyse hat ergeben, dass mehrere grundsätzlich geeignete Lösungen am Markt verfügbar sind, und dass unter diesen die Lösung der KODI-Entwicklergemeinschaft als besonders geeignet erscheint, für die Anforderungen und Strukturen des Auftraggebers. Dies stellt jedoch keine Festlegung auf einen bestimmten Anbieter oder eine bestimmte Lösung dar. Angebote auf Basis anderer etablierter und gleichwertiger MPSC-Lösungen sind ausdrücklich zulässig, sofern sie die funktionalen, technischen und förderrechtlichen Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllen und eine Nachnutzung im Sinne der Fördervorgaben gewährleisten. Die Gleichwertigkeit der angebotenen Lösung ergeben sich aus den in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen
Los 0001 - Heimat-App, Teilprojekt 1; Entwicklung, Aufbau der Softwarearchitektur und UX-Design (Betrieb und Hosting) einer HeimatApp
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Konzeption, Entwicklung und Implementierung einer eifelkreisweiten Open Source-Anwendung. Diese soll für Endnutzende sowohl als Webanwendung als auch als mobile Anwendung für Android und iOS kostenlos verfügbar sein, seitens des Auftraggebers wird mit der Maßnahme kein wirtschaftliches Ziel verfolgt. Die Anwendung muss sowohl technisch als auch funktional auf die Bedürfnisse der Nutzenden zugeschnitten sein und eine nahtlose und benutzerfreundliche Erfahrung bieten, sowohl in der Webanwendung als auch in den mobilen Versionen. Hier und im Folgenden wird die zu entwickelnde Lösung als HeimatApp bezeichnet. Die HeimatApp soll zentrale Informationen, Neuigkeiten und Funktionen, z.B. in den Bereichen digitale Bürgerservices und regionale Veranstaltungen, Mobilität, Gemeinschaft und Beteiligung an einer Stelle einheitlich bündeln. Dabei soll sie modular über den Leistungszeitraum wachsen und möglichst auch über den Projektzeitraum hinaus betrieben und weiterentwickelt werden. Es muss die Möglichkeit bestehen, jederzeit andere Funktionen oder Applikationen anzubinden, ohne dabei auf einen bestimmten Hersteller fixiert zu sein. Diese Funktionen und Applikationen stehen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht final fest und sollen iterativ in einem agilen Prozess bedürfnisorientiert entwickelt werden. Darüber hinaus muss bereits bei der Entwicklung das Thema der Verstetigung – Betrieb nach Ablauf des Förderzeitraums – berücksichtigt werden. In der Form, dass die Hauptverantwortlichkeit für den Betrieb der fertigen Anwendung ggf an ausgewählte Dritte übertragbar sein kann. Gemäß den Vorgaben des Zuwendungsbescheids des Fördermittelgebers ist eine geeignete App eines Modellprojekts Smart Cities (MPSC) nachzunutzen. Der Auftraggeber hat im Vorfeld eine Markt- und Lösungsrecherche zu bestehenden MPSC-Anwendungen durchgeführt. Diese Analyse hat ergeben, dass mehrere grundsätzlich geeignete Lösungen am Markt verfügbar sind, und dass unter diesen die Lösung der KODI-Entwicklergemeinschaft als besonders geeignet erscheint, für die Anforderungen und Strukturen des Auftraggebers. Dies stellt jedoch keine Festlegung auf einen bestimmten Anbieter oder eine bestimmte Lösung dar. Angebote auf Basis anderer etablierter und gleichwertiger MPSC-Lösungen sind ausdrücklich zulässig, sofern sie die funktionalen, technischen und förderrechtlichen Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllen und eine Nachnutzung im Sinne der Fördervorgaben gewährleisten. Die Gleichwertigkeit der angebotenen Lösung ergeben sich aus den in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen
72000000 72200000
31.03.2028 DEB23 Dienstleistung KMU geeignet
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Str. 1, 54634 Bitburg
+49 6561152390
Kommunalbehörde Allgemeine öffentliche Verwaltung DEB23
+2 weitere Auftraggeber
Zuschlagskriterien
Preis Qualität
Eignungskriterien
Bekanntmachung 2 Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern Zahlungsunfähigkeit Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Teilnahme ist nicht vorbehalten. Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweise im Einzelnen (12)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Schwere Verfehlung, Integrität: Unternehmen werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs -StGB- (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), §§ 108e, 108f StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. -Integrität: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstöße gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. §§ 21 Arbeitnehmer- Entsendegesetz, 19 Mindestlohngesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und 98c Aufenthaltsgesetz finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. ---
Zahlungsunfähigkeit
Konkurs, Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit - Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung eines früheren Auftrages - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen hat. ---
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. ---
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
§ 56 VgV findet Anwendung. Nach § 56 Abs. 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Nicht nachgefordert werden zudem Angaben über die Erfüllung der A-Kriterien und B-Kriterien in der Tabelle (Zuschlagskriterien). Nachgeforderte Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eigenerklärung über die Eintragung in ein relevantes Berufsregister, Handelsregister sowie Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; oder Erklärung, dass und warum keine Eintragungspflicht bzw. Mitgliedschaft besteht. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung möglich. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g. Erklärungen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärung anzufordern, soweit zuständige Stellen entsprechende Bestätigungen ausstellen, oder sonstige Nachweise zum Nachweis der erlaubten Berufsausübung zu fordern.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erfahrung in der Erbringung vergleichbarer Leistungen. Es werden mindestens folgende Referenzen gefordert: • 3 Referenzprojekte für MPSC-Kommunen (Modellprojekte-Smart-Cities, Kfw 436) mit einem Mindestvolumen i. H. v. 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer, in den letzten drei Jahren sowie • 3 Referenzprojekte von Open-Source Apps (Bürger-Apps/Stadt-Apps) mit mindestens 10 Ortsteilen, in den letzten drei Jahren sowie • 3 Referenzprojekte von Software-Entwicklung mit Produktivbetrieb seit mindestens zwei Jahren, in den letzten vier Jahren Das gleiche Referenzprojekt kann dabei als Nachweis für alle drei o.g. Anforderungen dienen. Eigenerklärung ist ausreichend. Aussagekräftige Angaben zu den Referenzen sind vom Bieter in der Anlage „Referenzdatenblatt“ (Mustervorlage) einzutragen und der Eigenerklärung zur Eignung beizufügen. Hierbei sind pro Referenz mindestens folgende Angaben zu machen: Angaben zum Kunden/Auftraggeber , Projektzeitraum und -volumen, Details zu Konzeption & Umsetzung, Eingesetzte Technologien & Methoden. Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall entsprechende Nachweise vom Bieter mit Fristsetzung anzufordern.