Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schnürschuhen knöchelhoch für die Polizei NRW

Ausschreibung Noch 30 Tage

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schnürschuhen knöchelhoch für die Polizei NRW

Vergabeunterlagen
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Duisburg
Veröffentlicht
28.10.2026
Frist
08.12.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Lieferauftrag
VgV Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schnürschuhen knöchelhoch für die Einsatzkräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen.
Los 0001 - Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schnürschuhen knöchelhoch für die Polizei NRW
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021_RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein Bedarf von ca. 44.000 Paar Schnürschuhen knöchelhoch besteht. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarungen wird auf 57.200 Paar beziffert.
18810000 18813000
24 MONTH DEA5C Lieferauftrag KMU geeignet max. 2x
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Schifferstraße 10, 47059 Duisburg
+49 2034175-74208
Teildezernat - ZA 4.2 Vertrags- und Vergabemanagement
omu-lbeh pub-os DEA12
+3 weitere Auftraggeber
Eignungskriterien
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Korruption Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Bekanntmachung 2 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Betrugsbekämpfung Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Zahlungsunfähigkeit Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe Teilnahme ist nicht vorbehalten. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat 2 Eintragung in ein relevantes Berufsregister Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge Einstellung der gewerblichen Tätigkeit Entrichtung von Steuern Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Nachweise im Einzelnen (4)
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Angebotsmuster (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Ein (1) Paar Schnürschuhe entsprechend der TLP 1606, Ausgabe 3 (Kapitel B) in der Herren Größe 11 und zusätzlich ein Schnittmodel (beide Teile)
Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Datenblätter (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Technische Datenblätter für die Ziffern der TLP 1606, Ausgabe 3 (Kapitel B) 2.2.2 Manschette und Lasche 2.2.3 Manschetten- und Laschenfutter 2.2.5 Polsterung 2.2.10 Vorderkappe 2.2.11 Hinterkappe 2.2.12 Einlegesohle 2.2.13 Brandsohle 2.2.14 durchtritthemmende Zwischensohle (Nachweis über EG- Baumusterprüfung) 2.2.15 Laufsohle mit Dämpfungssystem
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Wettbewerbsregisterauszug (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):