Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport, Abfackeln von Restmengen, Inertisieren von Pipelines zum Gastransport Im Rahmen einer nicht abschließenden Rahmenvereinbarung

Ausschreibung Noch 23 Tage

Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport, Abfackeln von Restmengen, Inertisieren von Pipelines zum Gastransport Im Rahmen einer nicht abschließenden Rahmenvereinbarung

Vergabeunterlagen
GASCADE Gastransport GmbH Kassel
Veröffentlicht
30.10.2026
Frist
01.12.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Dienstleistung
SektVO Verhandlungsverfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport Abfackeln von Restmengen Inertisieren von Pipelines zum Gastransport Im Rahmen einer nicht abschließenden Rahmenvereinbarung (1) GASCADE Gastransport GmbH und (2) NEL Gastransport GmbH (NGT) sind unabhängige Fernleitungsnetzbetreiber mit Sitz in Kassel, Deutschland. Die Auftraggeber sind Tochtergesellschaften der Wiga Transport Beteiligungs-GmbH & Co. KG, die wiederum zur SEFE Securing Energy for Europe GmbH gehört. GASCADE und NGT transportieren Erdgas und Wasserstoff sicher, zuverlässig und effizient durch ihre Pipelinesysteme. Die Auftraggeber spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen Energiezukunft und unterstützen den Aufbau eines Wasserstoff-Netzes in Deutschland und Europa. Die Auftraggeber sind auch an verschiedenen Projekten beteiligt, die zur Verbesserung der Gasinfrastruktur und zur Unterstützung der Energiewende beitragen. Die EU-Methanregulierung verpflichtet die Auftraggeber als Fernleitungsnetzbetreiber alle Maßnahmen möglichst Emissionsfrei durchzuführen. Der Einsatz von mobilen Umpumpverdichtern, Fackel und anschließender Inertisierung bietet den Auftraggebern die Möglichkeit, Arbeiten an den Assets mit möglichst geringen Emissionen durchzuführen. Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt die Erbringung von drei Arbeitsschritten: das Evakuieren, Abfackeln und Inertisieren. Das Medium ist Erdgas und Wasserstoff der 5. Gasfamilie nach G260. Die mobilen Einheiten sollen über flexible Schlauchleitungen oder Chiksan Leitungen angeschlossen werden können. Das Verbrauchsgas sowie die evakuierte/abgefackelte Menge soll gemessen und dokumentiert werden. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung durch den oder die Auftraggeber in Kraft, wobei sich die Auftraggeber gegenseitig vertreten können. Der Zuschlag zum Abschluss, der nicht abschließenden Rahmenvereinbarung wird, allen Bietern erteilt, die nicht auszuschließen sind, die geforderten Eignungsanforderungen erfüllen, die Rahmenvereinbarung vorbehaltlos akzeptieren und für mindestens ein beantragtes Leis-tungspaket sämtliche Mindestanforderungen erfüllen. Eine Preiswertung findet im Verfahren zum Abschluss der Rahmenvereinbarung nicht statt. Die Vergabestelle schätzt das anstehende Auftragsvolumen über die Laufzeit auf EUR 15.000.000,00. Der Gesamtwert aller Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung ist daher auf den Höchstwert von EUR 20.000.000,00 netto begrenzt. Nach Erreichen des Höchstwerts dürfen keine weiteren Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vergeben werden. Die Auftraggeber führen eine gemeinsame fortlaufende Abrufkontrolle. Der Ausführungszeitraum der einzelnen konkreten Beauftragungen wird bei Bedarf mittels Mini-Wettbewerb bekannt gegeben. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Höchstwert oder die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung durch die Vergabe von Einzelaufträgen erschöpft ist oder nach 8 Jahren, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Los 0001 - Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport, Abfackeln von Restmengen, Inertisieren von Pipelines zum Gastransport Im Rahmen einer nicht abschließenden Rahmenvereinbarung
Zur strukturierenden Beschreibung des Leistungsgegenstandes werden folgende Leistungs-dimensionen festgelegt: - Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport - Abfackeln von Restmengen - Inertisieren von Pipelines zum Gastransport Die Leistungspakete (Lose) ergeben sich aus Kombinationen dieser Leistungsdimensionen. Ein Teilnehmer kann für eine oder mehrere Leistungsdimensionen zugelassen werden. Die Zulassung zu kombinierten Leistungspaketen setzt voraus, dass der Teilnehmer für alle darin enthaltenen Leistungsdimensionen geeignet ist. Leistungspaket 1: Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport Leistungspaket 2: Abfackeln von Restmengen Leistungspaket 3: Inertisieren von Pipelines zum Gastransport Leistungspaket 4: Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport UND Abfackeln von Restmengen Leistungspaket 5: Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport UND Inertisieren von Pipelines zum Gastransport Leistungspaket 6: Abfackeln von Restmengen UND Inertisieren von Pipelines zum Gas-transport Leistungspaket 7: Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport UND Abfackeln von Restmengen UND Inertisieren von Pipelines zum Gastransport Die Abgabe eines Angebots auf einzelne Leistungspakete ist zulässig. Die Auswahl der jeweils abzurufenden Leistungspakete oder Leistungspaketkombinationen obliegt dem Auftraggeber im Rahmen des konkreten Bedarfs. Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
76100000
96 MONTH Dienstleistung KMU geeignet
GASCADE Gastransport GmbH
Kölnische Str. 108-112, 34119 Kassel
+49 561934-0
Gas- und Wärmeversorgung DE731
+2 weitere Auftraggeber
Eignungskriterien
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Korruption Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Bekanntmachung 2 Auftragsunterlagen 2 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Betrugsbekämpfung Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Zahlungsunfähigkeit Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe Teilnahme ist nicht vorbehalten. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Durchschnittlicher Jahresumsatz Eintragung in ein relevantes Berufsregister 3 Eintragung in das Handelsregister Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge Einstellung der gewerblichen Tätigkeit Entrichtung von Steuern Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Nachweise im Einzelnen (8)
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 51 Abs. 2 oder 3 SektVO nachzufordern. Die nachgeforderten Unterlagen sind von dem betroffenen Bieter innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Eintragung in das Handelsregister
PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubig-ter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt wer-den, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröf-fentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 1.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB - PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 3.1 (bzw. Vordruck 3.2).
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland). Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 8. - PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland). Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 8.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
PL4: Eigenerklärung zur Einhaltung über das Tariftreueversprechen - PL4: Eigenerklärung zur Einhaltung über das Tariftreueversprechen Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 9.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
WL1: Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren - WL1: Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die feh-lenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der durchschnittliche Umsatz der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre aus vergleichbaren Tätigkeiten muss in EUR (netto) mindestens 2 Mio. betragen. Die Anforderung ist leistungspaketbezogen und verhältnismäßig zur geschätzten Einzel-auftrags- und Rahmenvertragsstruktur festgelegt. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 6. Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der geforderten Unter-lagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, belegen (entsprechend § 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber mindestens 7 (sieben) Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist den Auftraggeber darauf hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Beibringen einer der geforderten Unterlagen entgegensteht. Der berechtigte Grund ist glaubhaft zu machen. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert wer-den kann. Kommt der öffentliche Auftraggeber zu dem Schluss, dass keine andere geeignete Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt, werden die Regelungen über den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen nicht wie gefordert erbrachter Unterlagen gemäß angewandt.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. - WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 10 Mio. je Versicherungsjahr betragen. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von 1. einer Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und 2. die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist. Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 3. Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der geforderten Unter-lagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, belegen (entsprechend § 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber mindestens 7 (sieben) Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist den Auftraggeber darauf hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Beibringen einer der geforderten Unterlagen entgegensteht. Der berechtigte Grund ist glaubhaft zu machen. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert wer-den kann. Kommt der öffentliche Auftraggeber zu dem Schluss, dass keine andere geeignete Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt, werden die Regelungen über den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen nicht wie gefordert erbrachter Unterlagen gemäß angewandt.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referenzen) - - TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referenzen) in den letzten maximal drei (3) Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntmachung mit Angabe der durchgeführten Lieferung / Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Referenztitel 2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4) (Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).) 3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).) 4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung 5. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben) (Wird kein tagesgenaues Datum angegeben, wird die jeweils ungünstigste Variante angenommen) Die eingereichten Referenzen müssen mindestens eine der folgenden Tätigkeiten im Bereich des europäischen Erdgas-Pipelinenetzes (Nennweite der zu betroffenen Leitungen: DN100 bis DN1400, dabei muss mindestens 1 Referenz im deutschen Erdgas-Pipelinenetz erbracht worden sein) umfasst haben und der Bewerber muss bei den eingereichten Referenzen mindestens eine der folgenden Leistungsarten als ausführendes Unternehmen selbst erbracht haben: : - Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport - Abfackeln von Restmengen Inertisieren von Pipelines zum Gastransport Weiterhin betraf die Beauftragung Pipelines mit - Leitungslänge: 1 km bis mehrere hundert Kilometer - Nennweite der zu betroffenen Leitungen: DN100 bis DN1400 - Leitungsdruck o Druckseite: 25 barg bis 80 barg o Saugseite: 60 barg bis 0,1 barg Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftraggeber vor, die Referenzen nachzuprüfen. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Es sind mindestens 5 einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.1.