Versendung von Geschäftspost per Briefpost

Ausschreibung Noch 29 Tage

Versendung von Geschäftspost per Briefpost

Vergabeunterlagen
Bundesdruckerei GmbH Berlin
Veröffentlicht
04.11.2026
Frist
07.12.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Dienstleistung
VgV Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Für die Versendung von Geschäftspost per Briefpost an Behörden im Bundesgebiet (in Einzelfällen auch weltweit), sucht die Bundesdruckerei einen verlässlichen Transportdienstleister, welcher die Abholung und Zustellung von Standardbriefen durchführt. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Los 0001 - PLZ-Bereiche 01-53 (Gebiete Nord/TeileOst/West)
Die Ausschreibung umfasst die Erbringung von Briefdienstleistungen für die Bundesdruckerei GmbH (Auftraggeber). Die zu erbringenden Briefdienstleistungen enthalten die Abholung und Auslieferung von Standardbriefpost. Der Abholort kann sich im Laufe der Vertragsdauer verändern, wird aber ausschließlich im Bundesgebiet liegen. Die Änderung des Abholortes wird dem Auftragnehmer mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt. Der Druck und die Kuvertierung der zu transportierenden Standardbriefumschläge erfolgt durch einen vom Auftraggeber festgelegten Druckdienstleister. Die Bundesdruckerei GmbH ist dabei der Auftraggeber und Vertragspartner des Druckdienstleisters. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
64112000
2 YEAR DE300 Dienstleistung max. 2x
Los 0002 - PLZ-Bereiche 54-99 (Gebiete Mitte/Süd)
Die Ausschreibung umfasst die Erbringung von Briefdienstleistungen für die Bundesdruckerei GmbH (Auftraggeber). Die zu erbringenden Briefdienstleistungen enthalten die Abholung und Auslieferung von Standardbriefpost. Der Abholort kann sich im Laufe der Vertragsdauer verändern, wird aber ausschließlich im Bundesgebiet liegen. Die Änderung des Abholortes wird dem Auftragnehmer mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt. Der Druck und die Kuvertierung der zu transportierenden Standardbriefumschläge erfolgt durch einen vom Auftraggeber festgelegten Druckdienstleister. Die Bundesdruckerei GmbH ist dabei der Auftraggeber und Vertragspartner des Druckdienstleisters. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
64112000
2 YEAR DE300 Dienstleistung max. 2x
Bundesdruckerei GmbH
Kommandantenstraße 18, 10969 Berlin
+49 302598-0
FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
+49 302598-6074
Öffentliches Unternehmen Wirtschaftliche Angelegenheiten DE300
+1 weitere Auftraggeber
Zuschlagskriterien
Preis 100 %
Eignungskriterien
Bekanntmachung 3 Auftragsunterlagen 3 Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. 2 Rein innerstaatliche Ausschlussgründe Teilnahme ist nicht vorbehalten. 2 Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen 2 Durchschnittliche jährliche Belegschaft 2 Allgemeiner Jahresumsatz 2 Spezifischer Jahresumsatz 2 Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge 2 Eintragung in das Handelsregister 2
Nachweise im Einzelnen (15)
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen.
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Sämtliche Unterlagen (inkl. Eignungsnachweise) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
Eintragung in das Handelsregister
Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis über die Berechtigung zur Erbringung von Postdienstleistungen gemäß § 4 PostG: Postdienstleistungen dürfen nur von Anbietern erbracht werden, die im digitalen Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eingetragen sind oder über eine gültige vorläufige Erlaubnis verfügen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird der Auftraggeber das Vorhandensein der Eintragung im Anbieterverzeichnis gemäß § 4 PostG bezüglich des betroffenen Bieters selbstständig im öffentlich einsehbaren Register überprüfen. Zu diesem Zweck ist vom Bieter in der Bieterselbstauskunft seine Registernummer anzugeben. Ist diese Eintragung vorhanden, gilt der Nachweis als erbracht; dem Angebot muss in diesem Fall kein gesonderter zusätzlicher Nachweis beigefügt werden. Bieter, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht final im Anbieterverzeichnis eingetragen sind, haben mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass sie die Voraussetzungen für eine vorläufige Erlaubnis zur Marktteilnahme erfüllen (z. B. durch Nachweis der Bestätigung eines vollständigen Antrags und Erfüllung der Kriterien der Allgemeinverfügung Nr. 42/2026 der Bundesnetzagentur oder durch Eintritt der gesetzlichen Genehmigungsfiktion gemäß § 4 Abs. 3 Satz 5 PostG). Der Nachweis bzw. der zugrundeliegende Status der Berechtigung muss den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergeben und ist mit dem Angebot einzureichen. Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen, die der Eintragungspflicht nach dem PostG unterliegen (z. B. Abholung, Sortierung, Transport oder Zustellung), auf Unterauftragnehmer zu übertragen, gilt die Verpflichtung zur Berechtigung gemäß § 4 PostG für jeden einzelnen Unterauftragnehmer gleichermaßen. Der Bieter hat in diesem Fall mit dem Angebot weiterhin lediglich die Teilleistungen (Art und Umfang) anzugeben, die er durch Unterauftragnehmer erbringen lassen möchte. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe ist auch in diesem Fall noch nicht zwingend erforderlich. Benennt der Bieter indes bereits freiwillig Unterauftragnehmer, ist für diese im Formblatt "Erklärung Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe" anzugeben, ob sie im digitalen Anbieterverzeichnis eingetragen sind oder über eine gültige vorläufige Erlaubnis verfügen. Der Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer gesetzten Frist vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Gleichzeitig ist für diese Unterauftragnehmer der Nachweis der Berechtigung gemäß § 4 PostG (z. B. durch Angabe der Registrierungsnummer zur Überprüfung im digitalen Anbieterverzeichnis oder Vorlage einer Kopie der vorläufigen Erlaubnis) vorzulegen. Kann der Bieter für einen vorgesehenen Unterauftragnehmer die Berechtigung gemäß § 4 PostG bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachweisen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Spezifischer Jahresumsatz
Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer; b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist , welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe: - der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten), - des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"), - des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz), - des monatlichen Sendungsaufkommens, - des Leistungszeitraums und - des Leistungserbringers. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen. Diese Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht. In Bezug auf die geforderten Erklärungen zu vergleichbaren Referenzleistungen werden die folgenden Mindestanforderungen festgelegt: Es sind mindestens 2 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist einzureichen. Eine Nichterfüllung der benannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Sämtliche Unterlagen (inkl. Eignungsnachweise) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
Eintragung in das Handelsregister
Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis über die Berechtigung zur Erbringung von Postdienstleistungen gemäß § 4 PostG: Postdienstleistungen dürfen nur von Anbietern erbracht werden, die im digitalen Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eingetragen sind oder über eine gültige vorläufige Erlaubnis verfügen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird der Auftraggeber das Vorhandensein der Eintragung im Anbieterverzeichnis gemäß § 4 PostG bezüglich des betroffenen Bieters selbstständig im öffentlich einsehbaren Register überprüfen. Zu diesem Zweck ist vom Bieter in der Bieterselbstauskunft seine Registernummer anzugeben. Ist diese Eintragung vorhanden, gilt der Nachweis als erbracht; dem Angebot muss in diesem Fall kein gesonderter zusätzlicher Nachweis beigefügt werden. Bieter, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht final im Anbieterverzeichnis eingetragen sind, haben mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass sie die Voraussetzungen für eine vorläufige Erlaubnis zur Marktteilnahme erfüllen (z. B. durch Nachweis der Bestätigung eines vollständigen Antrags und Erfüllung der Kriterien der Allgemeinverfügung Nr. 42/2026 der Bundesnetzagentur oder durch Eintritt der gesetzlichen Genehmigungsfiktion gemäß § 4 Abs. 3 Satz 5 PostG). Der Nachweis bzw. der zugrundeliegende Status der Berechtigung muss den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergeben und ist mit dem Angebot einzureichen. Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen, die der Eintragungspflicht nach dem PostG unterliegen (z. B. Abholung, Sortierung, Transport oder Zustellung), auf Unterauftragnehmer zu übertragen, gilt die Verpflichtung zur Berechtigung gemäß § 4 PostG für jeden einzelnen Unterauftragnehmer gleichermaßen. Der Bieter hat in diesem Fall mit dem Angebot weiterhin lediglich die Teilleistungen (Art und Umfang) anzugeben, die er durch Unterauftragnehmer erbringen lassen möchte. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe ist auch in diesem Fall noch nicht zwingend erforderlich. Benennt der Bieter indes bereits freiwillig Unterauftragnehmer, ist für diese im Formblatt "Erklärung Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe" anzugeben, ob sie im digitalen Anbieterverzeichnis eingetragen sind oder über eine gültige vorläufige Erlaubnis verfügen. Der Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer gesetzten Frist vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Gleichzeitig ist für diese Unterauftragnehmer der Nachweis der Berechtigung gemäß § 4 PostG (z. B. durch Angabe der Registrierungsnummer zur Überprüfung im digitalen Anbieterverzeichnis oder Vorlage einer Kopie der vorläufigen Erlaubnis) vorzulegen. Kann der Bieter für einen vorgesehenen Unterauftragnehmer die Berechtigung gemäß § 4 PostG bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachweisen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Spezifischer Jahresumsatz
Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer; b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist , welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe: - der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten), - des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"), - des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz), - des monatlichen Sendungsaufkommens, - des Leistungszeitraums und - des Leistungserbringers. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen. Diese Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht. In Bezug auf die geforderten Erklärungen zu vergleichbaren Referenzleistungen werden die folgenden Mindestanforderungen festgelegt: Es sind mindestens 2 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist einzureichen. Eine Nichterfüllung der benannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.