Stadt Grevesmühlen - Schulcampus 2. BA - Neubau Grundschule

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Stadt Grevesmühlen - Schulcampus 2. BA - Neubau Grundschule

Vergabeunterlagen
Stadt Grevesmühlen Grevesmühlen
Veröffentlicht
06.11.2026
Frist
08.12.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Bauauftrag
VgV Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Los 11 Raumlufttechnische Anlagen
Los 0001 - Stadt Grevesmühlen - Schulcampus 2. BA - Neubau Grundschule
Das Gebäude ist zweigeschossig mit Teilunterkellerung, Gebäudegrundfläche ca. 65,5 m x 24 m (ca. 3668 m² BGF), Gebäudehöhe ab OKFF ca. 10 m. Vorgesehen sind insgesamt fünf eigenständige Lüftungsanlagen für den Mensa-Speisesaal, die Mensaküche, das Archiv im Kellergeschoss, die WC-, Dusch- und Kellerbereiche sowie die Schul- bzw. Lehrküche. Auszuführen sind die jeweiligen Be- und Entlüftungsanlagen einschließlich Luftkanälen, Luftdurchlässen, Schalldämpfern, Volumenstromreglern, Brandschutzkomponenten, Dämmungen und Regelungstechnik. Die Anlagen für Speisesaal, Mensaküche und Archiv erhalten zusätzlich integrierte Split-Kälteanlagen zur thermischen Konditionierung der Zuluft. Das Archiv wird als eigenständiger Bereich mit Vollklimatisierung ausgeführt, einschließlich der erforderlichen Temperatur- und gegebenenfalls Feuchteregelung. Sämtliche Anlagen sind einschließlich der erforderlichen Steuerungs-, Überwachungs- und Gebäudeautomationsschnittstellen vollständig betriebsfertig herzustellen. Die erforderlichen elektrischen Anschlüsse und Meldeschnittstellen sind gewerkeübergreifend mit Elektro- und den Gewerke Sanitär- und Heizungstechnik abzustimmen. Alle nötigen Steuerungsanlagen werden durch die MSR-Technik des Loses „Lüftungsinstallation“ bereitgestellt.
45331200
UNKNOWN DE80M Bauauftrag KMU geeignet
Stadt Grevesmühlen
Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen
+49 38 81 72 30
Kommunalbehörde Allgemeine öffentliche Verwaltung DE80M
+2 weitere Auftraggeber
Zuschlagskriterien
Preis 100 %
Eignungskriterien
Bekanntmachung 2 Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Teilnahme ist nicht vorbehalten. Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweise im Einzelnen (3)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter/Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gemäß § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gemaß § 21 Absatz 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gemäß § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Fehlende Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauuntemehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis, oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“, auch für diese anderen Unternehmen, auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.