Beschaffung KV Waltershof 3 (drei) Spreader Containerterminal Eurogate Hamburg

Ausschreibung Noch 29 Tage

Beschaffung KV Waltershof 3 (drei) Spreader Containerterminal Eurogate Hamburg

Vergabeunterlagen
EUROGATE Container Terminal Hamburg GmbH Hamburg
Veröffentlicht
06.11.2026
Frist
07.12.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Lieferauftrag
VgV Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Herstellung, Lieferung und Übergabe von drei Spreadern
Los 0001 - Beschaffung KV Waltershof 3 (drei) Spreader Containerterminal Eurogate Hamburg
Herstellung, Lieferung und Übergabe von 3 Spreadern
42418940 34931000
UNKNOWN DE600 Lieferauftrag
EUROGATE Container Terminal Hamburg GmbH
Kurt-Eckelmann-Str. 1, 21129 Hamburg
0 40 74 05 4211
Vergabestelle Wirtschaftliche Angelegenheiten DE600
+3 weitere Auftraggeber
Zuschlagskriterien
Preis
Eignungskriterien
Bekanntmachung 2 Korruption Betrug Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern Einstellung der gewerblichen Tätigkeit Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Teilnahme ist nicht vorbehalten. Referenzen zu bestimmten Lieferungen Durchschnittlicher Jahresumsatz
Nachweise im Einzelnen (24)
Korruption
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Betrug
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB gemäß der Vordrucke "Eignung und Ausschlussgründe" zu belegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB gemäß der Vordrucke "Eignung und Ausschlussgründe" zu belegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwer-wiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangel-haft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Wenn 1. Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Wenn 1. Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB gemäß der Vordrucke "Eignung und Ausschlussgründe" zu belegen. Zahlungsunfähigkeit: Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein mit Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gem. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist: fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für wesentliche Preisangaben (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: durchschnittlich mindestens 1.200.000 Euro pro Geschäftsjahr. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder zusammengerechnet.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Darstellung von mindestens zwei vergleichbaren, erfolgreich ausgeführten Refe-renzaufträgen über die Lieferung von Spreadern in den letzten drei Jahren vor Ab-lauf der Angebotsfrist. Maßgeblich ist die ordnungsgemäße Auslieferung. Öffentli-che und private Referenzauftraggeber sind gleichermaßen zulässig. Für jede Referenz gelten folgende Mindestanforderungen: - Lieferung mindestens eines Teleskopspreaders für den Containerumschlag an Krananlagen - Tragfähigkeit an den Twistlocks mindestens 40 t - Eignung für ISO-Container der Größen 20 Fuß und 40 Fuß - Mechanische und elektrische Anbindung an eine Krananlage - Ordnungsgemäße Auslieferung innerhalb des vorgenannten Dreijahreszeit-raums - Ein gesonderter Mindestauftragswert wird nicht gefordert. Vorgenanntes gilt als Mindestanforderung zur Eignung.