Beschaffung KV Waltershof 3 (drei) Spreader Containerterminal Eurogate Hamburg
Ausschreibung
Noch 29 Tage
Beschaffung KV Waltershof 3 (drei) Spreader Containerterminal Eurogate Hamburg
Vergabeunterlagen
EUROGATE Container Terminal Hamburg GmbH
Hamburg
Veröffentlicht
06.11.2026
Frist
07.12.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Lieferauftrag
VgV
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung
Wettbewerb
EU-weit
Beschreibung
Herstellung, Lieferung und Übergabe von drei Spreadern
Los 0001 - Beschaffung KV Waltershof 3 (drei) Spreader Containerterminal Eurogate Hamburg
Herstellung, Lieferung und Übergabe von 3 Spreadern
42418940
34931000
UNKNOWN
DE600
Lieferauftrag
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EUROGATE Container Terminal Hamburg GmbH
Vergabestelle
Wirtschaftliche Angelegenheiten
DE600
+3 weitere Auftraggeber
Zuschlagskriterien
Preis
Eignungskriterien
Bekanntmachung
2
Korruption
Betrug
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Nachweise im Einzelnen (24)
Korruption
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
§§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 108e
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den
§§ 333
und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung
mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
und
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Betrug
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
§ 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden
oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs
zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung
unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
§§ 232,
232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung
krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle
und terroristische Vereinigungen im Ausland.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Wenn das Unternehmen bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Wenn das Unternehmen bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124
GWB gemäß der Vordrucke "Eignung und Ausschlussgründe" zu belegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Wenn der öffentliche Auftraggeber
über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass
das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die
eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gemäß § 123 GWB bzw. § 124
GWB gemäß der Vordrucke "Eignung und Ausschlussgründe" zu belegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Wenn das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwer-wiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage
ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat,
die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder
vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen
zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der
die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und
der durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden
kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in
die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Wenn das
Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangel-haft
erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,
§ 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke
"Eignung
& Ausschlussgründe" zu belegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Wenn 1. Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.
die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Wenn 1.
Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.
die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen können.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Die Bieter haben das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124
GWB gemäß der Vordrucke "Eignung und Ausschlussgründe" zu belegen.
Zahlungsunfähigkeit: Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation
befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation
befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein mit Insolvenz
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum
Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher
vor, Bieter gem. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle
gesetzten angemessenen Nachfrist: fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu
korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle
eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für wesentliche Preisangaben (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: durchschnittlich mindestens 1.200.000 Euro pro Geschäftsjahr. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder zusammengerechnet.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Darstellung von mindestens zwei vergleichbaren, erfolgreich ausgeführten Refe-renzaufträgen über die Lieferung von Spreadern in den letzten drei Jahren vor Ab-lauf der Angebotsfrist. Maßgeblich ist die ordnungsgemäße Auslieferung. Öffentli-che und private Referenzauftraggeber sind gleichermaßen zulässig.
Für jede Referenz gelten folgende Mindestanforderungen:
- Lieferung mindestens eines Teleskopspreaders für den Containerumschlag an Krananlagen
- Tragfähigkeit an den Twistlocks mindestens 40 t
- Eignung für ISO-Container der Größen 20 Fuß und 40 Fuß
- Mechanische und elektrische Anbindung an eine Krananlage
- Ordnungsgemäße Auslieferung innerhalb des vorgenannten Dreijahreszeit-raums
- Ein gesonderter Mindestauftragswert wird nicht gefordert.
Vorgenanntes gilt als Mindestanforderung zur Eignung.