Rahmenvertrag Allgemeine Postdienstleistungen (Rückversetzung)

Ausschreibung Noch 29 Tage

Rahmenvertrag Allgemeine Postdienstleistungen (Rückversetzung)

Vergabeunterlagen
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund Dortmund
Veröffentlicht
06.11.2026
Frist
07.12.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Dienstleistung
VgV Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um einen Rahmenvertrag über die Erbringung allgemeiner Postdienstleistungen. Gegenstand des abzuschließenden Vertrages ist die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen gem. Leistungsbeschreibung.
Los 0001 - Rahmenvertrag Allgemeine Postdienstleistungen (Rückversetzung)
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um einen Rahmenvertrag über die Erbringung allgemeiner Postdienstleistungen. Gegenstand des abzuschließenden Vertrages ist die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen gem. Leistungsbeschreibung. Der Vertrag hat eine Kernlaufzeit von 24 Monaten mit vier Verlängerungsoptionen um weitere 12 Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 72 Monate.
64112000
24 MONTH DEA52 Dienstleistung max. 4x
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
Viktoriastraße 15, 44135 Dortmund
02315019317
Herr Ehmke
DEA52
+4 weitere Auftraggeber
Zuschlagskriterien
Preis 60 % Qualität 30 %
Eignungskriterien
Auftragsunterlagen 2 Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Nachweise im Einzelnen (1)
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 4 Vergabeverordnung nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.