Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich zentrale Dienste und Haushalt

Änderung/Berichtigung Abgelaufen

Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich zentrale Dienste und Haushalt

Vergabeunterlagen
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) Bonn
Veraltete Version - Diese Bekanntmachung wurde durch eine neuere Version ersetzt:
Veröffentlicht
16.09.2026
Frist
21.10.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Dienstleistung
VgV Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Arbeitnehmerüberlassungen in den Bereichen zentrale Dienste und Sach- und IT Haushalt. Es wird jeweils ein Rahmenvertrag für sechs Gebietslose ausgeschrieben. Die Beschreibung des Vergabeverfahrens gilt der Gesamtausschreibung, welche aus systemtechnischen Gründen in einzelnen Verfahren, hier Los 5, angelegt wird. Los 5: Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Zentrale Dienste (Wiesbaden, Frankfurt, Ilmenau)
Los 0000 - Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich zentrale Dienste und Haushalt
Die Rahmenverträge werden für eine Laufzeit von 4 Jahren (48 Monaten) geschlossen. Los 1: Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Sach- und IT Haushalt (Bundesweit) in Los 1 erfolgt entsprechend nach Aufwand über die Vertragslaufzeit von maximal 48 Monaten. Los 2: Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Zentrale Dienste (Hannover, Hamburg) in Los 2 erfolgt entsprechend nach Aufwand über die Vertragslaufzeit von maximal 48 Monaten. Los 3: Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Zentrale Dienste (Köln, Düsseldorf, Bonn) in Los 3 erfolgt entsprechend nach Aufwand über die Vertragslaufzeit von maximal 48 Monaten. Los 4: Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Zentrale Dienste (Berlin) in Los 4 erfolgt entsprechend nach Aufwand über die Vertragslaufzeit von maximal 48 Monaten. Los 5: Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Zentrale Dienste (Wiesbaden, Frankfurt, Ilmenau) in Los 5 erfolgt entsprechend nach Aufwand über die Vertragslaufzeit von maximal 48 Monaten. Los 6: Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Zentrale Dienste (Karlsruhe, Stuttgart, Nürnberg) in Los 6 erfolgt entsprechend nach Aufwand über die Vertragslaufzeit von maximal 48 Monaten.
75000000
48 MONTH Wiesbaden, Frankfurt und Ilmenau Dienstleistung
Verfahrenshistorie
Planning
Competition
Award
Execution
Completed
Typ Status Datum
cn-standard competition 20.10.2026
cn-standard competition 02.11.2026
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Bernkasteler Straße 8, 53175 Bonn
+49 228-99680-0
Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
+49 228-99680-186200
Kommunalbehörde Allgemeine öffentliche Verwaltung DEA22
+2 weitere Auftraggeber
Zuschlagskriterien
Qualität 50 % Preis 50 %
Eignungskriterien
Bekanntmachung 2 Auftragsunterlagen 2 Korruption Betrug Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern Einstellung der gewerblichen Tätigkeit Zahlungsunfähigkeit Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Teilnahme ist nicht vorbehalten. Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Nachweise im Einzelnen (4)
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Der AG behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise soweit gesetzlich zulässig, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet (Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV und/oder § 36 Abs. 1 VgV).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter insgesamt drei geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung einzureichen. Vergleichbar sind Referenzen, bei denen der Bieter Personal auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes an öffentliche oder private Auftraggeber überlassen hat und die Referenzleistung hinsichtlich Leistungsart, Umfang und organisatorischer Abwicklung mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Eine Referenz ist insbesondere vergleichbar, wenn sie Arbeitnehmerüberlassungsleistungen im Bereich allgemeiner Büro- und Verwaltungstätigkeit oder in vergleichbaren kaufmännisch-administrativen Tätigkeitsbereich umfasst. Mindestens eine Referenz muss die Überlassung von Personal in einem mit dem ausgeschriebenen Leistungsbereich unterstützende Verwaltungstätigkeitvergleichbaren Tätigkeitsumfeld betreffen. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Vordruck Referenzen im Feld "Referenz des Bewerbers / Bieters" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Nutzen Sie die Vorlage Referenzen, soweit erforderlich, bitte mehrfach. Zu den Referenzen sind insbesondere folgende Angaben zu machen:  Beschreibung der ausgeführten Leistungen,  Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzeitraum,  Zeitraum der Leistungserbringung,  Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: o Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung) o Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 1 Monat, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit) • Mindestens eine Referenz muss die Überlassung von mindestens drei Einsatzpersonen innerhalb eines Vertrags oder Vertragsverhältnisses umfasst haben oder ein Leistungsvolumen von mindestens 1.000 Überlassungsstunden aufweisen. • Mindestens eine der vorzulegenden Referenzen muss die Abwicklung eines Rahmenvertrags, eines vergleichbaren Abrufvertrags oder mehrerer kurzfristiger Personalbedarfe innerhalb eines laufenden Vertragsverhältnisses betreffen. Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es sind hier nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das ITZBund behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung Der Bieter hat nachzuweisen, dass er spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt. Die Erlaubnis muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei befristeter Erlaubnis ist der Bieter verpflichtet, rechtzeitig vor Ablauf eine Verlängerung zu beantragen und dem Auftraggeber den Fortbestand der Erlaubnis nachzuweisen. Personelle Leistungsfähigkeit Bürokraft: Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte die Anzahl der Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen Im Bereich der ANÜ für Zentrale Dienste wird eine Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:  Bürokraft: 4 Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die Bürokraft muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: • Das seitens des Auftragnehmers eingeplante Personal muss, in entsprechender Personenzahl und Verteilung der Anforderungen, die Fähigkeiten für die aufgeführten Aufgaben besitzen. • Hilfsbereitschaft und eine klare Bereitschaft zur Kooperation mit den ITZBund-Beschäftigten sowie ein methodisches Vorgehen werden vorausgesetzt. • Sicherer Umgang mit den Microsoft Office-Produkten. • Sicherer Umgang mit Kommunikationsmedien, wie bspw. Telefon, Skype, WebEx • Das vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehene Personal muss fließend die mündliche und schriftliche Kommunikation in Deutsch (Niveau C2) beherrschen. • Hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers eingeplanten Personals wird die Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vorausgesetzt. • Hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers eingeplanten Personals wird die Bereitschaft zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorausgesetzt. • Die eingesetzten Personen verfügen über ein ausgeprägtes Organisationstalent und sind in der Lage, Aufgaben strukturiert, zielgerichtet und fristgerecht zu planen und umzusetzen. • Die eingesetzten Personen arbeiten selbständig und können ihnen übertragene Aufgaben eigenverantwortlich, sorgfältig und lösungsorientiert bearbeiten. • Die eingesetzten Personen zeichnen sich durch eine hohe Zuverlässigkeit aus und erfüllen vereinbarte Aufgaben, Termine und Abstimmungen verbindlich und gewissenhaft. • Die eingesetzten Personen verfügen über eine gute Kommunikationsfähigkeit und können Informationen klar, verständlich und adressatengerecht vermitteln. • Die eingesetzten Personen handeln dienstleistungsorientiert und richten ihre Arbeitsweise an den Anforderungen, Prozessen und Bedürfnissen des Auftraggebers aus. • Die eingesetzten Personen sind konflikt- und kritikfähig und können mit unterschiedlichen Sichtweisen, Rückmeldungen und herausfordernden Gesprächssituationen sachlich und konstruktiv umgehen. Fachliche Mindestanforderungen: • Die eingesetzten Personen verfügen über eine Ausbildung im Verwaltungsbereich oder in einem verwaltungsnahen oder kaufmännischen Beruf sowie Berufserfahrungen im Aufgabengebiet oder einem vergleichbaren Aufgabengebiet • Die eingesetzten Personen beherrschen den sicheren Umgang mit dem PC und besitzt technisches Verständnis im Umgang mit IT-Anwendungen • Die eingesetzten Personen verfügen über sehr gute praktische Kenntnisse der gängigen MS Office-Produkte (Word, Excel, PowerPoint, Outlook). • Die eingesetzten Personen sind mit grundlegenden IT-Begriffen vertraut. Sie kennen insbesondere den Unterschied zwischen Hardware und Software und können einfache Begriffe wie Daten, Dateien, Programme und Anwendungen verstehen und im Arbeitsalltag richtig einordnen. • Die eingesetzten Personen verfügen über Erfahrung im Bereich Büroorganisation und bearbeiten Aufgaben strukturiert, zielgerichtet und fristgerecht.
Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Fortsetzung BT-750 Personelle Leistungsfähigkeit Hausarbeiter*in Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte die Anzahl der Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen Im Bereich der ANÜ für Zentrale Dienste wird eine Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:  Hausarbeiter*in: 5 Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Der/Die Hausarbeiter*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: • Das seitens des Auftragnehmers eingeplante Personal muss, in entsprechender Personenzahl und Verteilung der Anforderungen, die Fähigkeiten für die aufgeführten Aufgaben besitzen. • Hilfsbereitschaft und eine klare Bereitschaft zur Kooperation mit den ITZBund-Beschäftigten sowie ein methodisches Vorgehen werden vorausgesetzt. • Sicherer Umgang mit den Microsoft Office-Produkten. • Sicherer Umgang mit Kommunikationsmedien, wie bspw. Telefon, Skype, WebEx • Das vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehene Personal muss fließend die mündliche und schriftliche Kommunikation in Deutsch (Niveau C2) beherrschen. • Hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers eingeplanten Personals wird die Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vorausgesetzt. • Hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers eingeplanten Personals wird die Bereitschaft zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorausgesetzt. • Die eingesetzten Personen verfügen über ein ausgeprägtes Organisationstalent und sind in der Lage, Aufgaben strukturiert, zielgerichtet und fristgerecht zu planen und umzusetzen. • Die eingesetzten Personen arbeiten selbständig und können ihnen übertragene Aufgaben eigenverantwortlich, sorgfältig und lösungsorientiert bearbeiten. • Die eingesetzten Personen zeichnen sich durch eine hohe Zuverlässigkeit aus und erfüllen vereinbarte Aufgaben, Termine und Abstimmungen verbindlich und gewissenhaft. • Die eingesetzten Personen verfügen über eine gute Kommunikationsfähigkeit und können Informationen klar, verständlich und adressatengerecht vermitteln. • Die eingesetzten Personen handeln dienstleistungsorientiert und richten ihre Arbeitsweise an den Anforderungen, Prozessen und Bedürfnissen des Auftraggebers aus. • Die eingesetzten Personen sind konflikt- und kritikfähig und können mit unterschiedlichen Sichtweisen, Rückmeldungen und herausfordernden Gesprächssituationen sachlich und konstruktiv umgehen. Fachliche Mindestanforderungen: • Die eingesetzten Personen verfügen über eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung sowie ein ausgeprägtes handwerkliches Geschick • Die eingesetzten Personen sind körperlich belastbar im Hinblick auf die zu verrichtenden Tätigkeiten (Beweglichkeit, Schwindelfreiheit sowie körperliche Belastbarkeit zum schweren Heben, Tragen und Schieben, insbesondere Transport von Möbeln) • Die eingesetzten Personen sind grundsätzlich sicher im Umgang mit dem PC und verfügen über technisches Verständnis im Umgang mit IT-Anwendungen • Die eingesetzten Personen müssen in der Lage sein, sich im für die Auftragsausführung erforderlichen Umfang angemessen mündlich und schriftlich in deutscher Sprache mit den vom Auftraggeber bestimmten Personen sowie den Bedarfsträgern sowie beauftragten Dritten zu verständigen.