Kartellrechtliches Auswahlverfahren zur Vergabe von Industrie- und Gewerbeflächen im Bereich des Voslapper Groden Nord

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Kartellrechtliches Auswahlverfahren zur Vergabe von Industrie- und Gewerbeflächen im Bereich des Voslapper Groden Nord

Vergabeunterlagen
Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG Wilhelmshaven
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Änderung/Berichtigung
Veröffentlicht
05.10.2026
Frist
02.11.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Dienstleistung
SektVO Verhandlungsverfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Der Containerterminal JadeWeserPort wurde offiziell am 21.09.2012 durch den Betreiber, die Eurogate CTW GmbH & Co KG, in Betrieb genommen. Neben dem Containerterminal ist das trimodale Güterverkehrszentrum JadeWeserPort (nachfolgend "GVZ JadeWeserPort") entstanden, welches von dem Eigentümer entwickelt und betrieben wird. Ergänzend hierzu hat JWP-M im Jahr 2026 das Eigentum an Flächen im Bereich des Voslapper Groden Nord (VGN) erworben. Die Flächen des VGN sollen als Energy Hub Cluster mit ggf. trimodaler Anbindung (Wasser-Bahn-Straße) weiterentwickelt und genutzt werden. Für einen Teil der derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen des Industriegebiets mit einer Größe von insgesamt ca. 400.000 m² (im Folgenden: Vermarktungsflächen) sollen mit diesem Auswahlverfahren Grundstücksverträge für Ansiedlungen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien und/oder energieintensive Industrien vergeben werden. Hierzu sollen Grundstücksverträge geschlossen werden, die die jeweiligen Ansiedler verpflichten, den Standort möglichst hafenaffin (mit wasserseitigem Umschlag über die bei den Landesgesellschaften des Landes Niedersachsen vorhandenen und in Zukunft zu errichtenden Hafeninfrastrukturen) mit der Zweckbestimmung Industriegebiet für erneuerbare Energien und/oder energieintensive Industrien ("Energy Hub"; im Folgenden: Industriegebiet) dauerhaft zu betreiben. Die Grundstücksverträge werden entsprechende Verpflichtungen zum Bau und zur Inbetriebnahme/zum Betrieb der Betriebsgebäude/Produktionsstätten enthalten.
Los 0001 - Kartellrechtliches Auswahlverfahren zur Vergabe von Industrie- und Gewerbeflächen im Bereich des Voslapper Groden Nord
1. Die Vermarktungsflächen befinden sich auf dem Voslapper Groden, einer eingedeichten Fläche des ehemaligen Voslapper Watts zwischen Geniusdeich im Süden und Hooksiel im Norden. Bei der damaligen Aufspülung des Grodens handelte es sich um eine Maßnahme des Landes Niedersachsen zur Gewinnung von Industrieflächen für massengutverarbeitende Betriebe. In der Zeit von April 1971 bis Dezember 1974 wurde das Voslapper Watt in einer Größe von ca. 1.500 ha aufgespült und mit dem Neuen Voslapper Seedeich (Länge: 11 km) abgeschlossen. 2. Die Vermarktungsflächen bestehen aus zwei räumlich voneinander abgegrenzten Grundstücken im Bereich des Industriegebiets. Sie sind in dem beigefügten Lageplan mit den Bezeichnungen VGN 2 und VGN 3b gekennzeichnet. 2.1 Bei der Fläche VGN 3b handelt es sich um eine überwiegend bewaldete Fläche mit einer Größe von ca. 200.000 m², welche bislang nicht gewerblich genutzt worden ist. Die Fläche VGN 3b bildet ein Teilstück des Flurstücks 1/33 (Gemarkung Sengwarden, Flur 19). Es kann darüber verhandelt werden, den sich aktuell noch auf der Fläche VGN 3b befindlichen Verkehrsweg zu verschwenken, so dass dieser außerhalb des zukünftigen Ansiedlungsgrundstücks verlaufen wird. 2.2 Die Fläche VGN 2 mit einer Größe von ca. 200.000 m² bildet ein Teilstück des Flurstücks 1/29 (Gemarkung Sengwarden, Flur 19) und ist ebenfalls bislang überwiegend nicht gewerblich genutzt worden. Auf einem Teilbereich der Fläche befindet sich aktuell ein gewerblich genutztes Gebäude. Auch befinden sich auf der Fläche Verkehrswege. Das Gebäude wird bis zur Übergabe der Fläche an den/die im Rahmen dieses Verfahrens ermittelten Ansiedler vollständig zurückgebaut werden. Die Verkehrswege werden an den/die neuen Ansiedler übergeben. 3. JWP-M weist darauf hin, dass vorbehaltlich einer Refinanzierung der entsprechenden Kosten ggf. eine Erweiterung der bestehenden Gleisinfrastruktur verhandelt werden kann, um weitere Flächen bahnseitig zu erschließen. 4. Auf den hier gegenständlichen Vermarktungsflächen hat der jeweilige (dann) Ansiedler eine Ansiedlung i.S.d. der Ausführungen in Ziff. 1.3 des Informationsmemorandums zu realisieren. Die Ansiedlung hat die nachstehenden Mindestanforderungen zu erfüllen: a) Verpflichtung zur Nutzung des jeweiligen Ansiedlungsgrundstücks mit einer Zweckbestimmung, die einem Industriegebiet für erneuerbare Energien und/oder energieintensive Industrien zuzuordnen ist und b) Verpflichtung zur Errichtung und zum dauerhaften Betrieb der entsprechenden Bauwerke und Anlagen, c) Verpflichtung zur Zahlung eines Mindest-Flächenentgelts i.H.v. 5,52 EUR/m²/Jahr (wertgesichert auf Grundlage des VPI). Im Laufe der Verhandlungen erhalten die Bieter einen Muster-Grundstücksvertrag. Dieser wird weitere nicht verhandelbare Mindestbedingungen enthalten. Es wird klargestellt, dass die vorstehenden Mindestanforderungen auch im Rahmen des jeweiligen Grundstücksvertrages als Pflichten des Ansiedlers verbindlich vereinbart werden. Verhandlungen über die Mindestanforderungen werden nicht möglich sein. 5. Der/die (dann) Vertragspartner wird/werden vertraglich verpflichtet werden, den Kunden die von ihm angebotenen Dienstleistungen diskriminierungsfrei (ggf. gegen ein angemessenes Entgelt) zur Verfügung zu stellen. Der/die (dann) Vertragspartner errichtet/errichten und betreibt/betreiben die jeweiligen Ansiedlungsvorhaben in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Festlegungen. Er bestimmt / sie bestimmen im Rahmen der Vorgaben des jeweiligen Grundstücksvertrages und der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie das Waren- und Dienstleistungsangebot der Betriebe. Der (dann) Vertragspartner ist finanziell für seine Investitionen allein verantwortlich.
70320000
50 YEAR DE945 Dienstleistung max. 1x
Verfahrenshistorie
Planning
Competition
Award
Execution
Completed
Typ Status Datum
cn-standard competition 02.11.2026
Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
Pazifik 1, 26388 Wilhelmshaven
+49 4421409800
DE945
+2 weitere Auftraggeber
Eignungskriterien
Bekanntmachung Auftragsunterlagen 2 Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Teilnahme ist nicht vorbehalten. Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Allgemeiner Jahresumsatz Eintragung in das Handelsregister
Nachweise im Einzelnen (4)
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
JWP-M behält sich ausdrücklich vor, nicht eingereichte oder fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen bzw. gegebenenfalls auch weitere Auskünfte/Nachweise nach pflichtgemäßem Ermessen (ggf. auch mehrfach) nach- bzw. anzufordern.
Eintragung in das Handelsregister
Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Es wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand. Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. (1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird JWP-M ggf. anfordern. (2) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint. (3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass dieser/dieses das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. (4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Anhang I der "Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen", aufgeführten Personen zu gehören oder mit diesen in Verbindung zu stehen (Formblatt Eigenerklärung Russland). (5) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von JWP-M zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen. (6) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft unter Benennung des wirtschaftlich Berechtigten gem. § 3 GwG. Auf gesonderte Anforderung von JWP-M: (8) Aktueller Handelsregisterauszug
Allgemeiner Jahresumsatz
Angaben zum Gesamtumsatz oder -gewinn in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Im Fall von Bietergemeinschaften sind diese Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Auf gesonderte Anforderung von JWP-M: (1) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für sein/ihr Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein. Es wird klargestellt, dass dieser Nachweis auch im Laufe der Verhandlungen jederzeit gefordert werden kann. (2) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. (3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft hat zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate zu sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.