Bekleidungsausgabesystem

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Bekleidungsausgabesystem

Vergabeunterlagen
Sana Klinikum Offenbach GmbH Offenbach
Änderung/Berichtigung
Änderungsbekanntmachung
Korrektur – Beschaffer
Neue Frist für den Eingang der Angebote 01/12/2026 12:00:00 Uhr Neue Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen 18/11/2026 Änderung der Teile/Mengen
Verlängerung der Frist für den Eingang der Angebote auf den 01/12/2026 10:00:00 Uhr: Geändert in Bekanntmachung Pkt. 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe: Bedingungen für die Einreichung Verlängerung der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen auf den 18/11/2026 23:59:59 Uhr: Geändert in Bekanntmachung Pkt. 5.1.11 Auftragsunterlagen Änderung der Teile/Mengen, Beschreibung des Auftragsgegenstands angepasst. Geändert in Bekanntmachung Pkt. 5.1 Los: LOT-0001. Änderungstext: Die Kapazität der Rückgabe beträgt mindestens 100 Teile, mit Füllstandanzeige und automatischer Benachrichtigung bei Erreichen der Maximalgrenze. Für die Rücknahme sollen in kleineren Bereichen Abwürfe (mind. 100 Teile) und in größeren Räumen Container bereitgestellt werden (mind. 200 Teile). Die Kapazität der Rückgabe beträgt mindestens 100 Teile, mit Füllstandanzeige und automatischer Benachrichtigung bei Erreichen der Maximalgrenze. Für die Rücknahme sollen in kleineren Bereichen Abwürfe (mind. 100 Teile) und in größeren Räumen Container bereitgestellt werden (mind. 200 Teile). Die Teile/Mengen wurden entsprechend in den Dokumenten 6.2 Leistungsverzeichnis und 6.3 Leistungsbeschreibung angepasst
Veröffentlicht
05.11.2026
Frist
01.12.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Lieferauftrag
VgV Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Gefordert wird die Lieferung und Implementierung eines automatisier-ten Bekleidungsausgabesystems in Form einer Kombination aus einer Raumlösung und dezentralen Schranklösungen für medizinische Einrichtungen.
Los 0001 - Bekleidungsausgabesystem
Gefordert wird die Lieferung und Implementierung eines automatisierten Bekleidungsausgabesystems in Form einer Kombination aus einer Raumlösung und dezentralen Schranklösungen für medizinische Einrichtungen. Das Raumsystem muss aus einem geschlossenen Schleusensystem für Ein- und Ausgang bestehen, das eine kontrollierte Entnahme und Rückgabe von RFID-gechipter Bekleidung ermöglicht. Die Identifikation erfolgt über Chipkarte oder Transponder, ergänzt durch ein Infoterminal zur Anzeige von Benutzerinformationen und Kreditstatus eines Nutzers. Die Schleusen müssen eine RFID-Lesegenauigkeit von mindestens 97 % (Aus-gang) bzw. 99 % (Eingang) gewährleisten und im Notfall manuell geöffnet werden können. Das Schranksystem setzt sich aus Steuerungsmodul und angeschlossenen Schränken mit Lese-genauigkeiten von mindestens 97% zusammen. Die Identifikation erfolgt analog der Raumlö-sung über Chipkarte oder Transponder am Steuerungsmodul. Für die Rückgabe von Schmutzwäsche sind geschlossenes Rücknahmemodule vorgesehen, das ohne Benutzeridentifikation funktioniert und eine automatische, zeitgleiche Entlastung des Nutzerkontos bewirkt. Die Kapazität der Rückgabe beträgt mindestens 100 Teile, mit Füllstandanzeige und automatischer Benachrichtigung bei Erreichen der Maximalgrenze. Für die Rück-nahme sollen in kleineren Bereichen Abwürfe (mind. 100 Teile) und in größeren Räumen Con-tainer bereitgestellt werden (mind. 200 Teile). Die Spezifikation der Eingesetzten RFID ist der Anlage zur Leistungsbeschreibung "Data-mars_UHF_T_FT401" zu entnehmen. Die technischen Eigenschaften und Leistungsmerkmale aus dieser Anlage müssen in dem Vergabeverfahren berücksichtigt und erfüllt werden. Der Auftragnehmer übernimmt die Projektierung, Montage, Inbetriebnahme und Begleitung der Startphase. Der Leistungsumfang beinhaltet rollbare Regalsysteme für die Raumlösung zur Sortierung von bis zu 7.000 Bekleidungsteilen, inklusive variabler Böden, Fachteilern und Etikettierung. Der Auftragnehmer übernimmt in Abstimmung mit dem Auftraggeber stufenweise die fachgerechte Demontage und den Abtransport inklusive Entsorgung/Verwertung des zu ersetzenden Bekleidungsausgabesystems (Hängebahnen). Verwendungsnachweise sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Die Verwaltungssoftware ist als SaaS bereitzustellen und muss eine unbegrenzte Anzahl von Nutzer:innen und Artikeln verwalten können. Sie soll alle relevanten Vorgänge wie Entnahme, Rückgabe, Bestückung und Leerung protokollieren, umfangreiche Auswertungen ermöglichen und Schnittstellen zum Wäschedienstleister bieten. Der Datenaustausch muss regelmäßig (mindestens wöchentlich) erfolgen. Temporäre Kontingentanpassungen, Sperrungen einzelner Nutzer:innen sowie die Anzeige individueller Informationen am Terminal sind ebenfalls erforderich. Die Installation soll voraussichtlich im 1. Quartal 2027 erfolgen. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leis-tungsbeschreibung (Vertragsanlage 2). Die Mittel für die Beschaffung werden über pauschale Fördermittel zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber ist Empfänger von pau-schalen Fördermitteln und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet.
42710000
10 YEAR DE713 Lieferauftrag
Verfahrenshistorie
Planning
Competition
Award
Execution
Completed
Typ Status Datum
cn-standard competition 08.10.2026
Sana Klinikum Offenbach GmbH
Starkenburgring 66, 63069 Offenbach
+49 6984050
Vergabestelle Gesundheit DE713
+1 weitere Auftraggeber
Zuschlagskriterien
Qualität 35 % Kosten 45 %
Eignungskriterien
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Korruption Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Bekanntmachung 2 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Betrugsbekämpfung Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Zahlungsunfähigkeit Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe Teilnahme ist nicht vorbehalten. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Referenzen zu bestimmten Lieferungen Durchschnittliche jährliche Belegschaft Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards Informationssicherheit Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen Spezifischer Jahresumsatz Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eintragung in das Handelsregister Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge Einstellung der gewerblichen Tätigkeit Entrichtung von Steuern Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Nachweise im Einzelnen (29)
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht gem § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Angaben zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten im Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gem § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Erklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 - 9 GWB in Bezug auf eine Person/en oder das Unternehmen vorliegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen Angaben zum Wettbewerbsregister Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung als Mindestanforderung einzureichen: - Erklärung Tarif- und Mindestlohn - Erklärung Antikorruption - Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Anwendung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen entlang der Lieferkette Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
§ 129 des StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129b des StGBes (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
§ 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) § 129b des StGBes (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
§ 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des StGB zu begehen § 261 des StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Betrugsbekämpfung
§ 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Korruption
§ 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) §§ 299a und 299b des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Entrichtung von Steuern
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt. Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen a. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung.
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.
Eintragung in das Handelsregister
Die Erklärungen unter Ziffer II "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Erklärung über einen Eintrag in einem Berufs-/Handelsregister mit Angabe der Registernummer und des Amtsgerichts. oder: Eine Pflicht zu Eintragung im Berufs-/Handelsregister besteht nicht, es kann aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden. Falls der Teilnahmeantrag / das Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise Der Nachweis muss aktuell sein, d.h. im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Kalendertage seit dem Ausstellungsdatum erstellt. Die Erklärung ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Falls der Teilnahmeantrag / das Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen. Die Erklärung ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Spezifischer Jahresumsatz
Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Gefordert ist die Angabe des Jahresgesamtumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Angabe des Jahresumsatzes netto bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu dem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar erbrachten Leistungen ("in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags"). Im Falle einer deutlichen negativen Umsatzentwicklung behält sich die Vergabestelle eine gesonderte Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorlegen. Hinweis: Die Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit Eignungsleihe und von der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Angaben geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht habe(n), die mit der zu vergebenden Leistung (in Art und Umfang) vergleichbar sind. Mindestanforderungen: - Es müssen mindestens drei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden. - Vergleichbar ist die Referenz, wenn sich das Referenzprojekt die wesentlichen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt - Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein. Für jede wertungsfähige Referenz sind in der Anlage 2.2 "Erklärung Referenzen" folgende Angaben zu machen: - Name des Referenzgebers mit Adresse sowie Name des Referenzprojekts - Beteiligungsform des Bieters am Referenzprojekt - Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Kontaktdaten - Art des Referenzgebers: öffentlicher oder privater Auftraggeber - Bettenanzahl der Referenzeinrichtung - Zeitraum der erbrachten Leistungen - Auftragsvolumen des Referenzauftrags - Kurzbeschreibung des Projekts - Darstellung der Vergleichbarkeit zum Projekt der Vergabestelle Die Vorlage von drei Unternehmensreferenzen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, ist eine Mindestanforderung. Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung, aus der die jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (eigene Beschäftigte, Vollzeit-äquivalent) insgesamt in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren nach Berufsgruppen ersichtlich ist (Stichtag: jeweils der 31.12.) Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen Hinweis: Die Erklärung zu den Beschäftigtenzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit Eignungsleihe und von der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Erklärung, dass mein/unser Unternehmen gem. DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist. Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogene Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen. Ein entsprechender Nachweis der Zertifizierungen ist dem Teilnahmeantrag/Angebot beigefügt. Der Nachweis der oben genannten Zertifizierungen ist eine Mindestanforderung. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend
Informationssicherheit
Erklärung, dass das Rechenzentrum, in welchem die Verwaltungssoftware gehostet ist, gem. DIN EN ISO 27001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist. Ein entsprechender Nachweis der Zertifizierungen ist dem Angebot beigefügt. Der Nachweis der oben genannten Zertifizierungen ist eine Mindestanforderung. Die Vorlage einer Ko-pie ist ausreichend.
Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Bestätigung, die Datenschutzdokumentente im Auftragsfall anzuerkennen und Einwilligung, dass die Datenschutzdokumente im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden: - Erklärung zum Datenschutz. - Vereinbarung Auftragsverarbeitung. Die Anerkennung der vorgenannten Vereinbarungen ist eine Mindestanforderung.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
In diesem Vergabeverfahren werden Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtig. Der Bieter hat in seinem Angebot mit dem Dokument "2.8 Anwendung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen entlang der Lieferkette" darzulegen, wie Nachhaltigkeitsmaßnahmen entlang der Lieferkette umgesetzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das oben genannte Dokument in deutscher Sprache auszufüllen ist und etwaige ergänzende Unterlagen, Nachweise oder Zertifikate zu diesem Dokument ebenfalls in deutscher Sprache eingereicht werden müssen.