Gastronomieflächen 2027

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Gastronomieflächen 2027

Vergabeunterlagen
Flughafen Hamburg GmbH Hamburg
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Änderung/Berichtigung
Veröffentlicht
19.10.2026
Frist
18.11.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Dienstleistung
SektVO Nichtoffenes Verfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Vergabe von 5 Gastronimieflächen als Betriebsführungsvertrag am Hamburg Airport
Los 0000 - Gastronomieflächen 2027
Hamburg Airport schreibt 5 gastronomische Einheiten aus. Sie sollen alle Passagiere, Besucher und Mitarbeiter des Flughafens willkommen heißen und das Image des serviceorientierten Airports festigen. Es soll eine insgesamt attraktive gastronomische Vielfalt bestehen, die insbesondere den Erwartungen und Bedürfniswelten der abfliegenden und ankommenden Passagiere entspricht. Die Angebote und Dienstleistungen sollen modern und weltoffen sein. Der Großteil der Flächen wird im 1. Quartal 2028 frei, zurückgebaut und die neuen Konzepte verwirklicht, so dass Hamburg Airport für die nachfolgenden Flächen einen Betreiber im Betriebsführungsvertrag sucht. Das landseitige Outlet ist im Terminal 1, E0 mit ca. 200-260 m² inkl. Küchenfläche, inkl. Sitzfläche und kleiner Verkaufstand mittig geplant. Es soll auch die Produktionsstätte für alle hier ausgeschriebenen Gastronomie-Outlets werden. Das Getränke- und Speisenangebot ist komplett ToGo und soll mit einem frischen, wechselnden Sortiment die Bedarfe der Zielgruppe von morgens bis abends bedienen. Dieses Outlet ist mind. 20 Stunden täglich geöffnet, kann auch in 24-Stunden-Betrieb geöffnet sein. Auf der Pier, E1 befindet sich luftseitig die ca. 120qm Gastrofläche die idealerweise zukünftig ein ToGo als Premium Convenience Konzept beherbergen sollte. Topseller wie Kaffee, Wasser und Sandwiches sollten hier bestehen bleiben und durch ein Grab and Go-Konzept von frischen, leichten Speisen als Premium-Convenience-Angebot auch mit kleinem vegetarischem und veganem Sortiment erweitert werden. Bei dem kleinen Kaffeestand Pier E1 mit ca. 10 m² ohne Sitzfläche empfehlen wir die Beibehaltung des derzeitigen Konzeptes. Wie in allen Outlets sind auch hier schnelle operative Abläufe gefragt. Insbesondere morgens sollte der eilige Gast an diesem Standort Kalt- und Heißgetränke, hochwertige Baguettes und Sandwiches, kleine Backwaren und Snacks zur Mitnahme vorfinden. In der Pier Nord befindet sich das vierte ausgeschriebene Outlet. Hier werden auch die Mitarbeitenden der Pier Nord aber vor allem die Schengen-Passagiere und Non-Schengen-Passgiere verpflegt. Kaffee, Wasser und Sandwiches als ToGo-Konzept haben sich hier bewährt. Die fünfte Gastronomiefläche im Pierknick wird zum Oktober 2028 vakant. Hier sollte ein Konzept entstehen, das gut in die Gastro-Landschaft passt und das bestehende Angebot ergänzt. Mit ca. 110qm könnten hier auch neue Konzept-Ideen umgesetzt werden. Eine Umkleide für die Mitarbeiter der Gastronomie aus Terminal 1 und der Pier befinden sich auf Landseite, der Ebene 2 im Terminal 1. Sie verfügen über exklusive Waschräume, Duschen und Umkleiden, in die der Betreiber Spinde für seine Mitarbeiter aufstellen kann. Eine gemeinschaftliche WC-Anlage, die sich die Mitarbeiter von 3 Gastronomen teilen, befindet sich in unmittelbarer Nähe. Die Flächen Landseite T1 und auf der Pier sollen ab 01.02.2028 vollumfänglich von der FHG zurückgebaut werden und stehen dann spätestens zum 01.03.2028 zum Bau der neuen Konzepte bereit. Die Gastronomie-Fläche im Pierknick wird zum Oktober 2028 zurückgebaut und steht danach zum Bau des neuen Konzeptes zur Verfügung. Die Umbauphasen können vom Bieter ggf. mit Interim-Lösungen überbrückt werden.
70220000
84 MONTH DE600 Dienstleistung max. 1x
Verfahrenshistorie
Planning
Competition
Award
Execution
Completed
Typ Status Datum
cn-standard competition 06.11.2026
Flughafen Hamburg GmbH
Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg
+49 40 5075 0
Flughafen Hamburg GmbH - Zentraleinkauf
Flughafenaktivitäten DE600
+1 weitere Auftraggeber
Zuschlagskriterien
Qualität 15 % Preis 55 %
Eignungskriterien
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Bekanntmachung 2 Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Rein innerstaatliche Ausschlussgründe Teilnahme ist nicht vorbehalten. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Durchschnittliche jährliche Belegschaft Allgemeiner Jahresumsatz Spezifischer Jahresumsatz Eintragung in das Handelsregister Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Nachweise im Einzelnen (12)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Der Bewerber erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Der Bewerber erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Der Bewerber erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Der Bewerber erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Der Bewerber erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1a13ad26c56-7f9ad99a10f04079
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
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Allgemeiner Jahresumsatz
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Spezifischer Jahresumsatz
https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1a13ad26c56-7f9ad99a10f04079
Eintragung in das Handelsregister
https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1a13ad26c56-7f9ad99a10f04079