Betrieb des Kundebüros am ZOB Amberg

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Betrieb des Kundebüros am ZOB Amberg

Vergabeunterlagen
Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach Amberg
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Änderung/Berichtigung
Veröffentlicht
30.09.2026
Frist
11.11.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Dienstleistung
VgV Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Betrieb eines Kundenbüros am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Amberg einschließlich des Verkaufs von Fahrkarten sowie der persönlichen Beratung und Information von ÖPNV-Fahrgästen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Auskunft zu Tarifen, Fahrplänen, Verbindungen und Beförderungsbedingungen sowie die Erbringung weiterer kundenbezogener Dienstleistungen gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen können kostenlos heruntergeladen werden unter: https://www.znas.de/ausschreibungen/aktuelle-vergaben/
Los 0000 - Betrieb des Kundebüros am ZOB Amberg
Betrieb eines Kundenbüros am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Amberg einschließlich des Verkaufs von Fahrkarten sowie der persönlichen Beratung und Information von ÖPNV-Fahrgästen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Auskunft zu Tarifen, Fahrplänen, Verbindungen und Beförderungsbedingungen sowie die Erbringung weiterer kundenbezogener Dienstleistungen gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen können kostenlos heruntergeladen werden unter: https://www.znas.de/ausschreibungen/aktuelle-vergaben/
63510000
01.01.2028 – 31.12.2032 DE231 Dienstleistung KMU geeignet
Verfahrenshistorie
Planning
Competition
Award
Execution
Completed
Typ Status Datum
cn-standard competition 22.10.2026
Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach
Schloßgraben 3, 92224 Amberg
+49 962139-564
body-pl-la Allgemeine öffentliche Verwaltung DE231
+2 weitere Auftraggeber
Eignungskriterien
Bekanntmachung 2 Korruption Betrug Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern Einstellung der gewerblichen Tätigkeit Zahlungsunfähigkeit Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Teilnahme ist nicht vorbehalten. Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweise im Einzelnen (2)
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Auf §56 VGV wird hingewiesen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen. Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Kundencenters unter Beachtung der für die Beratung geltenden Vorschriften und erforderlichen Kenntnisse durchführt und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen. Der Bewerber gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Beantwortung typischer Fragen und der Abwicklung der im Kundenbüro anfallenden Arbeiten erforderlich sind, dies gilt z.B. für intensive Kenntnisse der bestehenden Fahrpläne und Tarife sowie die Voraussetzungen, um ggf. Fahrkarten im Vorverkauf abgeben zu können.