Server Bremische Bürgerschaft

Änderung/Berichtigung Noch 4 Tage

Server Bremische Bürgerschaft

Vergabeunterlagen
Bremische Bürgerschaft Bremen
Änderung/Berichtigung
Änderungsbekanntmachung
Aktualisierte Informationen
Fristverlängerungen
Veröffentlicht
06.11.2026
Frist
12.11.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Lieferauftrag
VgV Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung Wettbewerb EU-weit
Beschreibung
Lieferung von Servern und Instandhaltung für die Bremische Bürgerschaft
Los 0000 - Server Bremische Bürgerschaft
Lieferung von Servern und Instandhaltung für die Bremische Bürgerschaft
30210000
07.12.2026 – 10.12.2028 DE501 Lieferauftrag
Verfahrenshistorie
Planning
Competition
Award
Execution
Completed
Typ Status Datum
cn-standard competition 20.10.2026
Bremische Bürgerschaft
Am Markt 20, 28195 Bremen
+49 42136120200
Regionalbehörde Allgemeine öffentliche Verwaltung DE501
+2 weitere Auftraggeber
Zuschlagskriterien
Preis 100 %
Eignungskriterien
Bekanntmachung 2 Auftragsunterlagen Korruption Betrug Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern Einstellung der gewerblichen Tätigkeit Zahlungsunfähigkeit Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Teilnahme ist nicht vorbehalten. Durchschnittliche jährliche Belegschaft Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Allgemeiner Jahresumsatz Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eintragung in das Handelsregister
Nachweise im Einzelnen (29)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Korruption
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Betrug
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Zahlungsunfähigkeit
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle muss die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten innerhalb der dabei gesetzten Frist angegeben werden.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen: - Sachschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio. € - Personenschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio. € - daraus resultierende Vermögensschäden je Schadensereignis mindestens, inklusive bei Verletzung von Datenschutzbestimmungen 2,5 Mio. € Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben aufgeführten Deckungssummen bereits abgeschlossen wurde und unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine entsprechende Bestätigung eingereicht wird, oder im Auftragsfall eine bereits bestehende Betriebshaftpflichtversicherung auf die oben aufgeführten Deckungssummen erhöht wird und unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine entsprechende Bestätigung eingereicht wird oder im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben aufgeführten Deckungssummen abgeschlossen und unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine entsprechende Bestätigung eingereicht wird und dass die oben aufgeführten Deckungssummen ohne Sublimits vereinbart wurden/werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen innerhalb der dabei gesetzten Frist vorzulegen. Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt wird.
Allgemeiner Jahresumsatz
Einzureichen ist eine Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle muss zu der genannten Erklärung eine schriftliche Bestätigung oder Bescheinigung innerhalb der dabei gesetzten Frist vorgelegt werden.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen im Berufs-/Handelsregister eingetragen ist. Das entsprechende Register ist anzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle muss zu der genannten Erklärung eine schriftliche Bestätigung oder Bescheinigung innerhalb der dabei gesetzten Frist vorgelegt werden. oder Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister nicht verpflichtet ist.
Eintragung in das Handelsregister
Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen im Berufs-/Handelsregister eingetragen ist. Das entsprechende Register ist anzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle muss zu der genannten Erklärung eine schriftliche Bestätigung oder Bescheinigung innerhalb der dabei gesetzten Frist vorgelegt werden. oder Einzureichen ist eine Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister nicht verpflichtet ist.