Konzession Presse, Buch und Travel Needs

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Konzession Presse, Buch und Travel Needs

Vergabeunterlagen
Flughafen Hamburg GmbH Hamburg
Änderungsbekanntmachung
Korrektur – Veröffentlichung
Entgegen der ursprünglich veröffentlichten Information unter "2.1 Verfahrensart: Offenes Verfahren" der EU Bekanntmachung, handelt es sich bei dem vorliegenden Verfahren um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Veröffentlicht
22.10.2026
Frist
27.11.2026
Geschätzter Wert
-
Auftragsart
Dienstleistung
KonzVgV Offenes Verfahren Konzession Wettbewerb concession
Beschreibung
Am Flughafen Hamburg werden aktuell sechs Shops im Segment Presse und Buch vermietet. Jeweils drei auf der Land- und Luftseite. Diese Mietverträge enden absehbar ab dem Jahr 2028 und sollen mit ähnlichen Konzepten weiterhin vermietet werden.
Los 0000 - Konzession Presse, Buch und Travel Needs
Am Flughafen Hamburg werden aktuell sechs Shops im Segment Presse und Buch vermietet. Jeweils drei auf der Land- und Luftseite. Diese Mietverträge enden absehbar ab dem Jahr 2028 und sollen mit ähnlichen Konzepten weiterhin vermietet werden.
70220000
01.01.2031 – 31.12.2035 DE600 Dienstleistung
Zuschlagsempfänger

Keine Gewinnerdaten verfügbar.

Verfahrenshistorie
Planning
Competition
Award
Execution
Completed
Typ Status Datum
cn-standard competition 20.10.2026
can-standard award 26.10.2026
Flughafen Hamburg GmbH
Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg
+49 40 5075 0
Flughafen Hamburg GmbH - Zentraleinkauf
Öffentliches Unternehmen Flughafenaktivitäten DE600
+2 weitere Auftraggeber
Zuschlagskriterien
Qualität 16 % Preis 60 %
Eignungskriterien
Bekanntmachung 2 Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Teilnahme ist nicht vorbehalten. Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Durchschnittliche jährliche Belegschaft Allgemeiner Jahresumsatz Spezifischer Jahresumsatz Eintragung in das Handelsregister
Nachweise im Einzelnen (12)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Der Bieter erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Der Bieter erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Der Bieter erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Der Bieter erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Der Bieter erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1a1355eed02-623ed17244eb632e
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1a1355eed02-623ed17244eb632e
Allgemeiner Jahresumsatz
https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1a1355eed02-623ed17244eb632e
Spezifischer Jahresumsatz
https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1a1355eed02-623ed17244eb632e
Eintragung in das Handelsregister
https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1a1355eed02-623ed17244eb632e